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In Kabul – hier vor dem Ausgang des Flughafens – kommen seit bald einem Jahr auch immer mehr unfreiwillige Rückkehrer aus Österreich an.

Foto: AP / Massoud Hossaini

Wien – Die Frage, wie redlich eine wissenschaftliche Arbeit ist, hatte bisher mit den Kriterien für die Gewährung von Asyl oder subsidiärem Schutz nichts zu tun. Nun jedoch ist eine Expertise, die seit bald einem Jahr für verstärkte Asylablehnungen von Afghanen sowie – in der Folge – Rückführungen in das von Anschlägen gebeutelte Land sorgt, aus genau diesem Grund in schwere Kritik geraten.

Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty, spricht gar von "einem der massivsten Angriffe auf das Asylrecht und die diesbezügliche Rechtssicherheit in Österreich seit Jahren".

Versorgungslage "gut"

Konkret geht es um das im Jänner 2017 von einem Asylrichter am Bundesverwaltungsgericht (BvwG) in Auftrag gegebene Gutachten zur Lage in Afghanistan von Karl Mahringer: eine 96 Seiten umfassenden Expertise, die sich zum Beispiel über die Versorgungslage in afghanischen Städten, Verdienstmöglichkeiten für Heimkehrer sowie deren Obdachlosigkeits- und Verelendungsrisiko auslässt.

Die seither in über 200 Bundesverwaltungsgerichts-Asylbescheiden referierte Schlussfolgerung: Eine Rückkehr nach Afghanistan sei alleinstehenden jungen Männern absolut zumutbar.

Einer von nur Zwei

Mahringer ist ein 64-jähriger Wiener Geschäftsmann mit langjähriger diesbezüglicher Erfahrung in Afghanistan, dem Irak und Syrien. Seit Mai 2016 ist er gerichtlich beeideter Sachverständiger für "Länderkunde (insbesondere Menschenrechte)" bezüglich dieser drei Staaten: Einer von bundesweit nur zwei solcherart qualifizierten Länderkunde-Experten überhaupt. In einschlägigen Asylverfahren kommt ihm dadurch ein rechtlich gewichtigeres Wort als anderen, freien Gutachtern zu.

Als gerichtlich beeideter Sachverständiger ist Mahringer laut Sachverständigen-Eid zur Einhaltung der Regeln der Wissenschaft verpflichtet. Und laut Urheberrecht sind auch Sachverständigen-Gutachten wissenschaftliche Werke. Diesem Anspruch werde sein Gutachten jedoch keineswegs gerecht, schreibt der Sachverständige für Plagiatsforschung, Stefan Weber.

"Gütekriterien nicht erfüllt"

Weber hat das Papier im Auftrag der Wiener NGO Deserteursberatung überprüft und kommt zu einem expliziten Urteil: "Aufgrund weitgehend fehlender Angaben zur empirischen Operationalisierung und komplett fehlenden Quellenangaben" seien "die drei grundlegenden Gütekriterien wissenschaftlichen Arbeitens – Nachvollziehbarkeit, Gültigkeit, Verlässlichkeit – nicht erfüllt", schreibt er in einem dem STANDARD vorliegenden Gutachten.

Besondere Vorbehalte hat Weber gegen den, wie er schreibt, "empirischen Kern" der Mahringer-Expertise: Einer Befragung von "600 Afghanen in den Städten Kabul, Mazar-e Sharif und Herat", die die dortige Infrastruktur – von der Stromversorgung bis zum Geldverkehr – mit "sehr gut" bis "befriedigend" benoteten.

Keine Rohdaten- und Stichprobeninfos

Weder liege der verwendete Fragebogen vor, noch gebe es Aufschluss über die Rohdaten, kritisiert Weber. Detto fehlten Darstellungen mit den empirischen Ergebnissen der Befragung sowie Hinweise über Größe und Umgang mit der gezogenen Stichprobe.

Auf eine dem STANDARD vorliegende, 19 Punkte umfassende Rückfrage von 2. Februar erhielt der Plagiatsforscher bisher keine ausreichende Antwort. Die Fragen hätten ihn zur Unzeit in Kabul erreicht, erklärte Mahringer dem STANDARD am Telefon.

Mahringer sieht kein Problem

Die Kritik wegen mangelnder Wissenschaftlichkeit wies er in dem Gespräch zurück. Nicht zufällig habe er in seinem Gutachten festgehalten, dass "die Befragung ohne wissenschaftliche Vorbereitung und Aufarbeitung durchgeführt" worden sei. Bei Amnesty stößt dieses Argument auf Unverständnis. Immerhin hätten Mahringers Befragungsergebnisse bereits in einer Vielzahl Asylverfahren existenzielle Folgen gezeitigt (Irene Brickner, 15.2.2018)