Viele Zinshausbesitzer hoffen nun auf den Gesetzgeber.

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Das OGH-Urteil von Anfang Jänner zu Lagezuschlägen in Wien sorgt nach wie vor für Gesprächsstoff. Wie berichtet, wurde es nur wenige Wochen nach der Ankündigung der neuen Regierung, das gesetzliche Lagezuschlagsverbot in Gründerzeitvierteln aufheben zu wollen, veröffentlicht.

Durfte man nach dieser Ankündigung annehmen, dass Investitionen in Zinshäuser in diesen Lagen künftig noch attraktiver werden, so hat sich diese Annahme binnen dreier Wochen wieder erledigt. "Verunsicherung" greife in der ganzen Immobilienwirtschaft um sich, sagte der Fachgruppenobmann der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer, Michael Pisecky, kürzlich in einer Reaktion auf die neue Lagezuschlagskarte der Stadt Wien, die ihrerseits wieder eine Reaktion auf die am 8. Jänner veröffentlichte OGH-Entscheidung war. Vom Standard befragte Zinshaus- und Investmentexperten in Wiener Maklerhäusern lassen nun durchblicken, dass das Urteil tatsächlich manche Ertragshoffnung getrübt haben dürfte.

"Zurückhaltung", aber ...

Richard Buxbaum, Wohnimmobilienexperte bei Otto Immobilien, sagt, dass im Moment aufgrund des Urteils "etwas Verunsicherung und somit Zurückhaltung bei einigen, insbesondere privaten Investoren" vorherrsche. "Dadurch entsteht vor allem auf Zinshauseigentümerseite verstärkt die Überlegung, ob das Haus noch erhalten werden kann oder ob man sich davon trennen muss." Dahingehend habe man in den vergangenen Wochen "verstärkt Anfragen von beunruhigten Zinshauseigentümern bekommen", so Buxbaum.

Franz Pöltl, Investmentchef bei EHL Immobilien, gibt zwar an, "derzeit" noch keine Verunsicherung zu bemerken, es werde aber sehr viel über das Thema diskutiert. "Noch sehe ich nicht, dass irgendjemand sagt: 'Jetzt kaufe ich nicht oder biete nicht den Preis, weil es das Risiko gibt.'" Es sei aber die klare Erwartungshaltung erkennbar, dass der Gesetzgeber aktiv werden und auf das Urteil rasch reagieren solle. "Wir wollen ja, dass die Wohnungen auch in einem guten Zustand sind und dass Leute in das Segment Wohnen generell investieren", so Pöltl.

... weiterhin viel Nachfrage

Und in der kurzen Zeit zwischen Regierungsprogramm und OGH-Urteil, gab es da mehr Nachfragen nach Zinshäusern in Gründerzeitvierteln? Eher nein, sagt Buxbaum, dies habe man nicht feststellen können – "da die Nachfrage auch sonst so groß ist, dass sich dies nicht spürbar auswirken kann". (mapu, zof, 19.2.2018)