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Das Urteil eines US-Gerichts verkompliziert das Einbetten von Tweets

Foto: Reuters/White

Die Entscheidung eines US-amerikanischen Gerichts könnte drastische Konsequenzen für den Umgang von Medien mit Twitter haben. In dem Urteil heißt es, dass die verklagten Medien – darunter Breitbart, Vox und Time – das Urheberrecht eines Fotografen verletzt hatten, weil sie ohne dessen Befugnis seine Inhalte verwendet hatten. Der Kläger hatte eine Snapchat-Story verschickt, von der Nutzer wiederum unbefugt Screenshots anfertigten. Diese gelangten dann auf Twitter, diese Tweets wurden von den Medien eingebettet.

Bislang fast immun

In der bisherigen US-Rechtssprechung waren Medien vor Urheberrechtsverletzungen in diesem Sinne immun gewesen, da der Anbieter – also Youtube oder Twitter – verantwortlich war. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof hatte 2014 ebenfalls festgelegt, dass "framende Links" für Youtube-Videos legal sind. Das US-Gericht begründete sein jetziges Urteil damit, dass das Foto in voller Auflösung abrufbar war, was einen großen Unterschied etwa zu Youtube-Vorschaubildern darstelle. Das Einbinden von Tweets, die selbst keine Urheberrechtsverletzung darstellen, bleibt problemlos möglich. (red, 18.2.2018)