Wien – Wer das Bedürfnis haben sollte, medial zu verbreiten, dass eine ehemalige Grünen-Spitzenpolitikerin während ihres Studiums in einem Bordell Sex gegen Geld angeboten hat, sollte es besser bleiben lassen. Zumindest Richter Thomas Spreitzer ist im Prozess um üble Nachrede gegen Walter E. zu dem Schluss gekommen, dass das nicht stimmt.

Zur Erinnerung: Der Pensionist hatte auf seiner Website diverse Verschwörungstheorien verbreitet und unter anderem auch die angeklagte Behauptung aufgestellt. Sein Beleg: Die Autobiografie der Betreiberin von Ninas Bar, die in ihrem Buch eine "Eva" erwähnt, aber auch klarstellt, dass das nicht der wahre Name der Frau ist.

Begonnen hat der Prozess bereits Ende November, der Angeklagte beharrte aber darauf, dass auch die schwerkranke Bordellbetreiberin als Zeugin einvernommen werden müsse. Der Richter löst dieses Problem technisch: Er befragt Frau Nina via Skype und schließt unterdessen die Öffentlichkeit aus.

Danach erklärt Spreitzer E. auch noch, dass die Politikerin, vertreten durch die auch für den STANDARD tätige Medienanwältin Maria Windhager, die Klage ausgedehnt hat. Denn E. hatte auf seiner Seite munter weiter einschlägige Bemerkungen veröffentlicht. "Ich habe möglicherweise etwas scharf angedeutet, aber sie nie als Hure bezeichnet", bringt er zu seiner Verteidigung vor. Und: "Ich habe Kommentare zu dem Prozess veröffentlicht, aber ich wusste nicht, dass das für einen Journalisten verboten ist."

Nun weiß er es: Spreitzer verurteilt ihn wegen übler Nachrede zu drei Monaten bedingt, zusätzlich muss er 2.200 Euro an die Klägerin zahlen. Da Windhager keine Erklärung abgibt, ist das Urteil nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 20.2.2018)