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Schon Anfang 2019 könnten die ersten 5G-Angebote startklar sein.

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Diesen Herbst sollen die Mobilfunkanbieter und andere Interessenten um jene Frequenzen rittern, über welche künftig die Versorgung des Landes mit dem nächsten Mobilfunkstandard 5G laufen soll. Es geht dabei um die Frequenzbänder 42 und 43, die sich von 3.4 bis 3,6 GHz bzw. 3,6 bis 3,8 GHz erstrecken. Das neue Spektrum wird dringend benötigt und theoretisch könnten die ersten 5G-Services bereits Anfang 2019 starten.

Abgewickelt wird die Auktion von der Telekombehörde RTR. Diese hat nach eigenen Angaben das Auktionsdesign in Absprache mit den Interessenten stark vereinfacht. Man hofft, rechtliche Scharmützel zu vermeiden, die man sich mit der letzten Vergabe von 4G-Frequenzen eingehandelt hat. Damals waren etwa T-Mobile und "3" gegen die Auktion vorgegangen, letztlich aber gescheitert.

Deutlich niedrigere Einnahmen erwartet

Starten soll die Auktion im Oktober oder November diesen Jahres. Mit einer Endsumme von zwei Milliarden Euro ist dabei nicht zu rechnen. Das Mindestgebot für das gesamte Spektrum wird bei 30 Millionen Euro liegen, der Netzausbau dürfte sich aber teurer gestalten, als noch bei LTE. Grund dafür ist, dass langfristig die Anzahl der Sendemasten vervielfacht wird.

Die neuen Sender fallen jedoch deutlich kleiner aus und könnten etwa an Laternen oder in Kanaldecken montiert werden. Es wird angestrebt, dass sich die Mobilfunker die Infrastruktur, soweit möglich, teilen.

Mindestversorgung vorgeschrieben

Man geht davon aus, dass das zur Versteigerung kommende Spektrum für alle Ansprüche genügen wird. Freilich könne es aber auch zu einem "Gedränge" kommen. Abgegeben werden die Frequenzen in relativ großen Blöcken von zehn MHz, deren Preis je nach abgedeckter Region variiert. Eine gute regionale 5G-Abdeckung soll bereits mit einem durchgängigen Block von 40 MHz erzielbar sein, für nationale Versorgung sind 100 MHz zu kalkulieren. Um eine Übervorteilung einzelner Bieter zu verhindern, wird angedacht, das maximal erwerbbare Spektrum pro Bieter individuell nach oben zu begrenzen.

Der Erwerb von Frequenzen ist an eine Mindestversorgungspflicht gebunden. Pro Regin werden dies 25 bis 35 Standorte sein bzw. 300 national. Wer mehr als 90 MHz erwirbt, muss wenigstens 1.000 Standorte ins 5G-Netz holen. Die Hälfte davon muss bis Mitte 2020 realisiert werden, eine komplette Erfüllung ist bis Ende 2021 vorgesehen. Der RTR gehe es nicht um Maximierung des Auktionsertrags, sondern darum, möglichst viel Spektrum möglichst schnell einer Nutzung zuzuführen, so Behördenchef Johannes Gungl.

Auch Energieversorger interessiert

Der nächste Schritt ist ein öffentliches Konsultationsverfahren, das vor kurzem geöffnet wurde. Im Mai gehen die Ausschreibungsunterlagen schließlich an das Infrastrukturministerium, ehe im Oktober die Bieter geschult werden und eine Testauktion abgehalten wird. Aktuell berichtet die RTR von etwa 15 Interessenten.

Neben den Mobilfunkern, Kombianbietern (A1, künftig wahrscheinlich auch T-Mobile) und regionalen Breitbandversorgern könnten auch Energieversorger mitbieten. Das Auktionsmodell sei zwar begünstigend für Mobilfunker, da diese die am breitesten genutzte Anwendung für 5G liefern, grundsätzlich werden die Frequenzen aber "technologieneutral" vergeben.

700-MHz-Band soll 2019 versteigert werden

2019 soll schließlich eine weitere Auktion folgen, dann soll das 700-MHz-Spektrum unter den Hammer kommen. Dazu ist allerdings eine Gesetzesänderung notwendig, da dieses ursprünglich für den Fernsehbetrieb genutzte Band offiziell noch einige Jahre im Besitz der ORF-Tochter ORS liegt.

Hier soll es bereits einen Konsens geben, der nur noch in Gesetzesform gegossen werden muss. Die öffentliche Hand würde die ORS für die frühere Abgabe mit einem "niedrigen Millionenbetrag" entschädigen. (gpi, 21.2.2018)