Wien – Aus einer Lebensversicherung mit laufender Prämie kann auch nachträglich ein Einmalerlag werden. Laut einem Onlinebericht des Versicherungsjournals wurde eine Polizze mit laufender, im Wesentlichen gleichbleibender Prämie für mehr als ein Jahr ruhend gestellt und daraufhin vorzeitig rückgekauft. Dabei wurde die Rechnung ohne das Finanzamt gemacht, das den Vertrag als Einmalerlag nachversteuern wollte, da die relevante Bindefrist nicht eingehalten worden sei.

Der Verwaltungsgerichtshof entschied zugunsten der Finanz. Demnach kommt es nicht auf die Vereinbarungen bei Vertragsabschluss an, sondern darauf, dass eine Prämienfreistellung von mehr als einem Jahr bewirke, dass keine laufende, gleichbleibende Prämie mehr vorliege. Somit sei dies zum relevanten Zeitpunkt des Rückkaufs nicht der Fall gewesen. (aha, 22.2.2018)