Wien – Ein ehemaliger ranghoher Wiener Polizist ist am Freitag am Landesgericht für Strafsachen zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Ein Schöffensenat kam nach einem unfangreichen Beweisverfahren zum Schluss, dass sich der frühere Spitzenbeamte in Wildwest-Manier von einem dubiosen Bauunternehmer mehrere 100.000 Euro zurückholen wollte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Freundschaft mit Unterwelt-König

Der Polizeibeamte hatte vor einigen Jahren nach einer Reihe von Verfehlungen – in einem spektakulären Mordverfahren gab er eine wesentliche Zeugenaussage nicht an die Justiz weiter, ausgerechnet einem Unterwelt-König war er mit Freundschaftsdiensten behilflich – seinen Dienst quittieren müssen. In weiterer Folge beteiligte er sich an einem Bauprojekt, dürfte dabei aber mehrere 100.000 Euro verloren haben.

Über einen C-Prominenten, der mit einer von einem Privatsender ausgestrahlten TV-Serie vorübergehende Bekanntheit erlangt hatte, kam der Mann in Kontakt zu einem gebürtigen Serben. Letzterer soll behauptet haben, er sei mit einem serbischen General verwandt und könne über diese Schiene dafür sorgen, dass der ebenfalls aus Serbien stammende Bauunternehmer in seiner Heimat festgenommen und so lange eingesperrt wird, bis er dem Ex-Polizisten und dem C-Prominenten – diesem soll er 440.000 Euro abgeknöpft haben – ihre Geldbeträge zurückbezahlt.

"Purer Schwachsinn"

Der Ex-Polizist, der sich gemeinsam mit dem C-Prominenten und dem gebürtigen Serben vor Gericht verantworten musste, bestritt vehement, etwas Unredliches getan zu haben. "Ich hab' nicht gewusst, was die vorhaben. Das kann ich beschwören", meinte er am Ende der Verhandlung. Die Idee des Serben sei "purer Schwachsinn" gewesen: "Das kann nie funktionieren." Deswegen hätte er sich nicht drauf eingelassen.

Zum Verhängnis wurden ihm und den beiden anderen Angeklagten jedoch die Angaben des C-Prominenten, die dieser bei seiner polizeilichen Beschuldigtenvernehmung zu Protokoll gegeben hatte. Darin belastete er nicht nur sich selbst, sondern auch die Mitangeklagten. Insofern lösten die Schlussworte des vormaligen TV-Protagonisten bei der vorsitzenden Richterin Helene Gnida Verwunderung aus, indem er feststellte: "I waaß no immer net, wos i hier tu. I waaß, i red vü. Aber i maan's nie bös'."

Alle Angeklagten schuldig gesprochen

Obwohl das inkriminierte Vorhaben nie auch nur ansatzweise umgesetzt wurde, sprach der Schöffensenat alle drei Angeklagten wegen versuchter Bestechung, versuchter Freiheitsentziehung und versuchter Nötigung schuldig. Der bereits mehrfach vorbestrafte Serbe erhielt zwei Jahre unbedingt, der bisher unbescholtene C-Prominente 18 Monate auf Bewährung. Diesem gab die Richterin noch eine Bemerkung mit auf den Heimweg: "Wenn Sie sagen, Sie meinen nie etwas böse, ist das so nicht richtig. Ich kann Ihnen auswendig 20 Stellen aus dem Akt sagen, wo das nicht so ist." Als Beleg führte Gnida den Satz "Für mi san alle Jugos und Türken von vornherein Verbrecher" an.

Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig. Nach der Verhandlung erwiderte der C-Prominente, dessen Identität aus medienrechtlichen Gründen nicht mehr preisgegeben werden darf, auf die Frage von Journalisten, wie er denn genannt werden wolle: "TV-Legende." (APA, 23.2.2018)