Tatorte waren am 6. November 2017 in Wien und Brunn am Gebirge (Bezirk Mödling) sowie am 10. November in Schwechat (Bezirk Bruck a.d. Leitha)

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Wegen Manipulationen an Bankomaten durch Software, so dass die Geräte Geldscheine im Wert von 50 und 100 Euro auswarfen, stand ein 37-Jähriger am Montag vor einem Schöffensenat in St. Pölten. Der Schaden betrug 332.300 Euro, erbeutet wurden 177.250 Euro. Der Russe erhielt – nicht rechtskräftig – vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe.

Der Angeklagte gab die acht Angriffe im November 2017 in Niederösterreich und Wien zu, drei Mal davon blieb es beim Versuch. Die Täter gingen laut der Staatsanwältin professionell vor: Mit einem speziellen Schlüssel soll das Trio die Bankomaten aufgesperrt und das Gerät mit einem Netbook verbunden haben. Mit dem Handy sollen die Männer einen Hotspot eingerichtet und über diese Internetverbindung die Software auf den Geldausgabeautomaten gespielt haben.

"Nur 100- und 50-Euro-Scheine"

Ihm sei in Aussicht gestellt worden, dass er soviel verdienen könne wie sonst in einem ganzen Jahr, meinte der 37-Jährige, der vor seiner Festnahme in Moskau ein Taxiunternehmen betrieb. Seine Aufgabe bei den Coups sei ihm erst in Österreich erklärt worden, er richtete seinen Angaben zufolge den Hotspot ein und leistete Aufpasserdienste. "Wir wollten nur 100- und 50-Euro-Scheine abheben", sagte der Russe. Wo das erbeutete Geld sei, konnte er nicht beantworten – einer seiner Komplizen habe es einem Kurier gegeben.

Tatorte waren am 6. November 2017 in Wien und Brunn am Gebirge (Bezirk Mödling) sowie am 10. November in Schwechat (Bezirk Bruck a.d. Leitha). In Wien blieb es an diesem Tag beim Versuch, weil ein Mitarbeiter das Trio bemerkte. Außerdem gingen die Russen am 13. November in einem Baumarkt in Wien und einem Supermarkt in Hinterbrühl (Bezirk Mödling) ans Werk, dazu kamen drei Tage später Versuche in St. Pölten und Melk, wo der 37-Jährige festgenommen wurde. Das Landeskriminalamt hatte die Manipulationen als "Black Box Attack" bezeichnet.

Geständnis wirkt strafmildernd

Der Angeklagte wurde wegen gewerbsmäßig schwerer, im Rahmen einer kriminellen Organisation durch Einbruch begangener Diebstähle schuldig gesprochen. Mildernd wirkten sich bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren das Geständnis und die Unbescholtenheit des 37-Jährigen aus, ebenso wie sein Beitrag zur Wahrheitsfindung – der Russe hat Namen seiner Mittäter genannt. Erschwerend kamen die hohe Professionalität und der hohe Organisationsgrad hinzu. Der Bankomat-Betreiberfirma wurden als Privatbeteiligte 177.250 Euro zugesprochen.

Der Angeklagte meldete Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die beiden mutmaßlichen Komplizen des 37-Jährigen werden abgesondert verfolgt. (APA, 26.2.2018)