Brüssel – Die EU-Kommission hat neuerlich vor Risiken bei Kryptowährungen gewarnt. Nach einem Runden Tisch mit Vertretern der Industrie und der Banken sagte der Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, am Montag, erschließe ein Vorangehen der Kommission bei Regulierungen nicht aus. Kryptowährungen seien in ihrem Wert nicht sicher, und es gebe beträchtliche Spekulationen.

Dabei sollte auch die Anti-Geldwäscherichtlinie angewendet werden. Die Investoren liefen Gefahr, dass sie ihr Geld verlieren. Deswegen warne die Kommission vor diesen bedeutenden Risiken. Beim nächsten G20 Treffen in Buenos Aires soll das Thema ebenfalls behandelt werden. Deutschland und Frankreich haben in einem gemeinsamen Schreiben die Dringlichkeit von Maßnahmen gegen Kryptowährungen betont.

Schließlich, so Dombrovskis, gebe es auch einen großen Mangel an Transparenz. Deswegen stelle sich natürlich die Frage nach Regulierungen. Dies sollte aber in erster Linie auf internationaler Ebene erfolgen. Gleichzeitig werde die Kommission eine Überprüfung der Risiken und Möglichkeiten von solchen Kryptowährungen wie Bitcoins erarbeiten. Jedenfalls würden die europäischen Aufsichtsbehörden angewiesen, ihre Warnungen vor Kryptowährungen zu überarbeiten.

EU-Aktionsplan im März

Die EU-Kommission werde Anfang März ihren Fintech-Aktionsplan vorlegen. Dann gehe es darum, zu sehen, wie sich dieser Bereich international entwickle. Ende des Jahres oder Anfang 2019 soll das Ergebnis der Überprüfung der Kryptowährungen vorliegen, so Dombrovskis.

Aufgrund ihres hohen Grads an Anonymität hat zuletzt die FMA (Finanzmarktaufsicht) in Österreich vor den Risiken bei virtuellen Währungen gewarnt, die für Zwecke der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden können. Vor allem mit illegalen Geschäften im sogenannten "Darknet" würden virtuelle Währungen als anonymes Zahlungsmittel bevorzugt eingesetzt.

Die Banken werden daher zu erhöhter Aufmerksamkeit und erforderlichen falls zu zusätzlichen Maßnahmen aufgerufen, um solche Transaktionen "zu erkennen,zu plausibilisieren und die Herkunft der Mittel zu überprüfen." Art und Umfang solcher zusätzlichen Maßnahmen könnten unterschiedlich ausgestaltet sein. Bei Vorliegen eines Verdachtes oder berechtigten Grund haben die Banken außerdem unverzüglich eine Verdachtsmeldung zu erstatten, erinnert die FMA. (APA, 26.2.2018)