Mehr Geld für Familien: Ein Steuerbonus bringt bis zu 1.500 Euro im Jahr – sofern die Eltern genug verdienen.

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Wien – Die türkis-blaue Regierung hat ein Stück weit eingelenkt: Entgegen den bisherigen Plänen sollen aus Rücksicht auf das EU-Recht vom Familienbonus nun auch Familien profitieren, deren Kinder im EU-Ausland leben. Allerdings ist geplant, die Leistung wie bei der Familienbeihilfe zu "indexieren", ergo an das jeweilige örtliche Preisniveau anzupassen.

Das ergibt sich aus einem Gesetzesentwurf, den Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) am Freitag in parlamentarische Begutachtung schicken will. Darin klärt die Regierung auch weitere Details zu ihrem Prestigeprojekt.

Die Regierung hat ihre Familienbonus-Pläne präsentiert ("ZiB 17"-Beitrag).
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Familien können sich Gutschrift aufteilen

Im Kern geht es um einen Bonus von bis zu 1.500 Euro, den Eltern ab 2019 pro Jahr und Kind von der Lohn- und Einkommensteuer abziehen dürfen. Wie nun klargestellt wird, können sich Familien diese Gutschrift aufteilen: Entweder verbucht ein Elternteil diese zur Gänze, oder die Partner nehmen jeweils die Hälfte in Anspruch. Für volljährige Kinder, für die noch Familienbeihilfe fließt (etwa Studenten), wird der Bonus 500 Euro betragen.

Zur Gänze profitieren wird nur, wer bisher entsprechend viel Lohn- und Einkommensteuer gezahlt hat – wer hingegen bisher auf weniger als die 1.500 Euro kam, dem kann die Belastung logischerweise auch nicht um die volle Summe reduziert werden. Laut Berechnung in der Regierungsunterlage kann ein Alleinverdiener mit einem Kind ab 1.750 Euro brutto im Monat den Steuerbonus voll ausschöpfen. Bei zwei Kindern ist das ab 2.300 Euro möglich, bei drei Kindern ab 2.650 Euro.

Was aber auffällt: Wer in den Brutto-netto-Rechner der Arbeiterkammer ein Monatsgehalt von 1.750 Euro brutto eingibt, der bekommt eine jährliche Steuerlast von 1.237,61 Euro ausgerechnet – und könnte demnach doch nicht den vollen Kinderbonus einstreifen. Ein Widerspruch? Nein, erklärt das Finanzministerium: Der Arbeiterkammer-Rechner beziehe automatische Absetzbeträge – explizit genannt wird der Verkehrsabsetzbetrag – mit ein, deshalb die geringer ausgewiesene Steuerschuld. Künftig werde die Finanz erst den Steuerbonus abziehen, womit dieser voll wirken können. Die Absetzbeträge würden in der Folge als Negativsteuer angerechnet.

Ein Drittel hat vom Familienbonus nichts

Umstritten war, was mit jenen Menschen ist, die so wenig verdienen, dass gar keine Lohn- und Einkommensteuer anfällt. Zur Erklärung: Die Steuer schlägt erst ab einer Bemessungsgrundlage von 11.000 Euro im Jahr zu, was einem Einkommen von 15.500 Euro brutto entspricht. Ein Drittel aller Arbeitnehmer liegt darunter, das sind gut 1,4 Millionen Menschen (Daten von 2015). Von einem Steuerbonus wie dem Familienbonus haben diese nichts.

Sozialversicherungsbeiträge und Konsumsteuern belasten die Kleinverdiener freilich genauso, und das teilweise in überproportionalem Ausmaß. Nach Kritik im Vorfeld plant die Regierung für untere Einkommen nun ebenfalls eine Entlastung. Für Alleinverdiener und Alleinerzieher mit geringem Einkommen ist ein Zuschuss von 250 Euro jährlich vorgesehen. Dieser soll mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag ausbezahlt werden, der bisher schon als Negativsteuer angerechnet werden konnte. Wenn aber beide Elternteile so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, gehen sie leer aus.

Nicht zufrieden mit den 250 Euro ist Dorothea Schittenhelm. Die ÖVP-Frauenchefin lobt den Familienbonus an sich zwar als "Meilenstein", der Bonus für Alleinverdiener und Alleinerzieher solle aber höher ausfallen.

Im Gegenzug zum Familienbonus wollen ÖVP und FPÖ die 2009 eingeführte Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten (bis zu 2.300 Euro pro Kind bis zehn Jahre) sowie den Kinderfreibetrag (440 Euro pro Kind oder 600 Euro, wenn die Eltern diesen teilen) streichen. (Gerald John, APA, 1.3.2018)