In Kärnten stehen außer im Wahlkreis West zehn Listen zur Wahl. Über ihren Einzug entscheiden am Sonntag mehr als 430.000 Wahlberechtigte.

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Die Spitzenkandidaten für die Landtagswahl sind allesamt männlich: Gerhard Köfer (Team Kärnten), Peter Kaiser (SPÖ), Rolf Holub (Grüne), Christian Benger (ÖVP), Gernot Darmann (FPÖ) und Markus Unterdorfer-Morgenstern (Neos).

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Klagenfurt – Mehr als 430.000 Kärntner und Kärntnerinnen sind am Sonntag aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Zehn Listen kandidieren, außer im Wahlkreis West, dort schaffte die KPÖ nicht die nötigen 400 Unterstützungserklärungen. Neben den im Landtag Vertretenen – SPÖ, FPÖ, ÖVP, Grüne, Team Stronach (nunmehr Team Kärnten) und BZÖ – treten landesweit die Liste F.A.I.R., die Liste "Verantwortung Erde" und die Neos an.

Umfragen gehen davon aus, dass die SPÖ mit über 40 Prozent ihren ersten Platz gegen die FPÖ verteidigen kann, die 2013 ein Rekordminus von 28 Prozent einfuhr. Bei den Freiheitlichen wird aber, wie bei der Tirol-Wahl zuletzt, mit Zuwächsen gerechnet. Auch für die ÖVP werden Stimmengewinne erwartet, jedoch ohne Chancen auf Platz zwei. Um den Wiedereinzug bangen neben dem BZÖ und Team Kärnten (ehemals Team Stronach) vor allem die Grünen, die das größten Minus ihre Parteigeschichte einfahren könnten. Ob die Neos bei ihrer ersten Kandidatur die Fünfprozenthürde schaffen, ist offen. Ein Negativrekord wird bei der Wahlbeteiligung befürchtet, die schon 2013 bei nur 75 Prozent lag.

DER STANDARD gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Wahl:

Frage: Wer darf wählen?

Antwort: Wählen dürfen Österreicher mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden.

Frage: Wie finde ich mein Wahllokal und die Öffnungszeiten?

Antwort: Diese Informationen stehen auf der amtlichen Wahlinformation, die Sie zugeschickt bekommen haben, und auf der Website Ihrer Gemeinde. Die meisten Wahllokale schließen um 16 Uhr, die letzten um 17 Uhr.

Frage: Wo kann ich wählen?

Antworten: Am Wahlsonntag können Sie persönlich im "eigenen" Wahllokal wählen. Briefwahlstimmen können von 8 bis 17 Uhr selbst oder per Bote bei der aufgedruckten Bezirkswahlbehörde und im "eigenen" Wahllokal abgegeben werden.

Frage: Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Antwort: Ja, wenn Sie der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt sind, muss ein amtlicher Ausweis mit Foto vorgezeigt werden. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese dabeihaben.

Frage: Darf mich jemand in die Wahlzelle begleiten?

Antwort: Nur körper- oder sinnesbehinderte Menschen dürfen eine Begleitperson mitnehmen. Eltern ist es erlaubt, Kleinkinder in der Wahlzelle dabeizuhaben, die sonst nicht beaufsichtigt werden können.

Frage: Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Antwort: Der Zeitrahmen ist gesetzlich nicht geregelt. Ein Wahlleiter kann Sie aber zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Frage: Darf ich in meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und auf Twitter oder Facebook stellen?

Antwort: Verboten ist es nicht. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Wer den Stimmzettel anderer Wähler ohne deren Zustimmung fotografiert und veröffentlicht, macht sich also strafbar.

Frage: Was, wenn ich die falsche Partei angekreuzt habe?

Antwort: Holen Sie sich beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel.

Frage: Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Antwort: Ja, solange noch klar erkenntlich ist, welche Partei beziehungsweise welchen Vorzugsstimmenkandidaten Sie gewählt haben. Auf dem Wahlkuvert sind Zeichnungen jedoch verboten, weil damit das Wahlgeheimnis verletzt wäre.

Frage: Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Antwort: Drei – alle an Wahlkreiskandidaten der gewählten Partei.

Frage: Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Antwort: Heuer stehen erstmals alle Wahlkreiskandidaten auf dem Stimmzettel, man muss sie nur mehr ankreuzen.

Frage: Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Antwort: Nein, das Stimmensplitting ist verboten, und wenn Sie es trotzdem tun, gilt der Grundsatz "Partei schlägt Namen". Ihre Stimme gilt also für die Partei, die Vorzugsstimme ist ungültig.

Frage: Was ist die "Fünfprozenthürde"?

Antwort: Nur Parteien, die landesweit mindestens fünf Prozent der gütigen Stimmen oder ein Grundmandat in einem der vier Wahlkreise erobern, ziehen in den Landtag ein.

Frage: Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Antwort: Die ersten Ergebnisse werden kurz nach Wahlschluss um 17 Uhr vorliegen, das vorläufige Endergebnis ohne Briefwahl wird gegen 19 Uhr Uhr erwartet. Die Auszählung der Briefwahl und der Wahlkarten aus "fremden" Wahlkreisen findet am Montag statt und könnte über den Einzug von Liste Kärnten, Grünen und Neos entscheiden.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen "Ergebnis", "Trend" und "Hochrechnung"?

Antwort: Das Ergebnis ist die Zahl der Stimmen in der Gemeinde beziehungsweise landesweit. Addiert man mehrere Ergebnisse einzelner Gemeinden, kann man im Vergleich zur vorigen Wahl den "Trend" ablesen. Der lässt aber kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis zu. Hochrechnungen versuchen das Endergebnis aus einigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen. (Verena Richter, 4.3.2018)