Berlin – Der deutsche Bundesrat will durch eine Gesetzesänderung dafür sorgen, dass Extremisten künftig nicht mehr so leicht Zugang zu Waffen bekommen. Ein am Freitag beschlossener Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Behörden vor der Erteilung eines Waffenscheins Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden einholen dürfen.

Das sei insbesondere dann sinnvoll, wenn der Antragsteller polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, aber die Verfassungsschützer schon Erkenntnisse über ihn haben. Bisher prüfen die Waffenbehörden lediglich das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der örtlichen Polizeidienststellen.

Folge von NSU-Ermittlungen

Die Ermittlungen gegen den rechtsextremen NSU hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstellt, hieß es zur Begründung des Gesetzentwurfes. Zudem hatten gewaltbereite "Reichsbürger" für Aufsehen gesorgt, die über legale Waffenarsenale verfügen.

Der Gesetzesentwurf wird nun über die Regierung an den Bundestag weitergeleitet. Damit bringt die Länderkammer die Vorlage bereits zum dritten Mal in den Bundestag ein: Bereits 2012 und 2014 hatte sie gleichlautende Initiativen beschlossen. Die Gesetzesentwürfe verloren allerdings wegen des Endes der Legislaturperiode jeweils ihre Gültigkeit. (APA, 2.3.2018)