Wien/Wiener Neustadt – Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), hat auch laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) keinen Anspruch auf Entschädigung nach seinem Freispruch im Wiener Neustädter Tierschützerprozess vom Jahr 2011. Er hatte vom Bund rund 581.000 Euro gefordert. Nun wurde den Ansichten der Vorinstanzen recht gegeben, berichtete der OGH am Donnerstag auf seiner Webseite.

Balluch war wegen des Verdachts des Verbrechens der kriminellen Organisation mehr als drei Monate in Untersuchungshaft gesessen. In seiner Klage gegen die Republik führte er an, es wäre weder zu seiner Verhaftung noch zur Anklage gekommen, wenn bestimmte Beweismittel, und zwar vor allem der erst in der Hauptverhandlung vorgelegte Bericht über die verdeckte Ermittlung, nicht zurückgehalten worden wären. Neben der Schadenersatzforderung – davon 450.000 Euro Anwaltskosten – begehrte er auch die Feststellung der Haftung des Bundes.

Keine Fehlbeurteilung aufgezeigt

Das Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien pflichtete Balluch zwar bei, dass die Kriminalpolizei die von ihm vermissten Erhebungsergebnisse schon früher hätte übermitteln müssen, wies die Klage im Dezember 2016 jedoch ab. Dieses Urteil wurde in einer Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Wien Ende August 2017 bestätigt. "Nach eingehender Bewertung der zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Beweise (...) teilte es den Standpunkt des Erstgerichts, dass es auch dann, wenn die vom Kläger vermissten Unterlagen miteinbezogen worden wären, zur Anklage und Verhängung der Untersuchungshaft gekommen wäre", fasste der OGH nun zusammen.

"Die Frage, ob sich zu einem bestimmten Tatvorwurf aus den Ermittlungsergebnissen ein dringender Tatverdacht ableiten lässt oder eine Anklage einzubringen ist, ist regelmäßig eine solche, die nur anhand der konkreten Umstände beurteilt werden kann", betonte der OGH. Jene Beweisergebnisse, die letztlich zum Freispruch geführt hätten, seien zum Großteil erst in der Hauptverhandlung entstanden und dürften dabei nicht berücksichtigt werden. Eine Fehlbeurteilung habe Balluch nicht aufzeigen können. (APA, 8.3.2018)