Unsachlich und gleichheitswidrig sei das niederösterreichische Mindestsicherungsgesetz, befanden die Verfassungsrichter – und setzten die Härten der Regelung außer Kraft. Dabei argumentierten sie, naturgemäß, verfassungsrechtlich – und trafen gleichzeitig einen Spruch, der eine Haltung stärkt, die im Trubel der geplanten sozialstaatlichen Kürzungen zunehmend links liegengelassen wird: das soziale Gewissen.

Dieser ethischen Grundeinstellung nämlich liefen die Kollateralschäden der niederösterreichischen Brachialbestimmung radikal zuwider. Wer, etwa als journalistische Beobachterin, miterlebte, was es für einen anerkannten Flüchtling bedeutete, monatlich nur mehr 159,92 Euro Mindestsicherung zuerkannt zu bekommen, obwohl allein sein Bett im Übergangsquartier, das nun als ein Haushalt galt, 250 Euro kostete – und welche Verzweiflung das auslöste -, musste das unhaltbar finden. Weitere Zuzieher nach Österreich um den Preis von Verelendung hier bereits befindlicher Menschen abzuschrecken erschien – und erscheint – höchst unmoralisch.

Ähnliches gilt für österreichische Heimkehrer, die sich als integrationsbedürftige Bettelsummen-Bezieher wiederfanden, weil sie länger als fünf Jahre außer Landes und nicht von Haus aus vermögend waren. Dass sie ab sofort wieder die volle Mindestsicherungshöhe erhalten, ist nur eines: gerecht. (Irene Brickner, 12.3.2018)