Peter Westenthaler auf dem Weg zur Berufungsverhandlung: Der 50-Jährige muss zumindest vier Monate im Gefängnis absitzen.

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Wien – Peter Westenthaler muss zumindest für vier Monate ins Gefängnis. Das hat am Dienstag das Wiener Oberlandesgericht entschieden. Der Ex-Politiker bekam im Verfahren um eine Fördermillion an die Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000-Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ sechs Monate der ursprünglich verhängten teilbedingten Strafe von 30 Monaten erlassen.

Den vom Erstgericht ausgesprochenen Ausschluss der Fußfessel bestätigte das Oberlandesgericht allerdings. Das bedeutet, dass Westenthaler seinen nunmehrigen unbedingten Strafteil von acht Monaten nicht daheim im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen kann. Er muss die Strafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten und kann dort frühestens nach der Hälfte der zu verbüßenden Strafe um eine Fußfessel ansuchen.

Begründet wurde der Strafnachlass mit der überlangen Verfahrensdauer von rund sieben Jahren. Der Hausarrest kam für das Oberlandesgericht unter anderem deshalb nicht infrage, weil Westenthaler seine Position als ehemaliger Spitzenpolitiker benützt habe, um die inkriminierten Tathandlungen zu setzen. (APA, 13.3.2018)