Grundsätzlich wollen auch Oberösterreich und das Burgenland maximal 1.500 Euro zahlen – es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regel.

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Wien – Für die niederösterreichische ÖVP war die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs eine ziemliche Schlappe. Er entschied am Montag, dass die Deckelung der Mindestsicherung mit 1.500 Euro monatlich verfassungswidrig ist. Es sei unsachlich, pauschal einen Maximalbetrag festzulegen, ohne die Größe des Haushalts zu berücksichtigen. Ebenso gekippt wurde jener Passus, wonach man nur dann Anspruch auf die volle Mindestsicherung hat, wenn man zumindest fünf der letzten sechs Jahre in Österreich gelebt hat (Wartefrist).

Nun stellt sich die Frage, ob auch Oberösterreich und das Burgenland mit einer Aufhebung ihrer Modelle rechnen müssen – schließlich haben beide Länder ähnliche Regelungen beschlossen. Der Sozialrechtsexperte Walter Pfeil macht im Gespräch mit dem STANDARD aber auf Unterschiede aufmerksam. In beiden Ländern wurden Ausnahmen vom Deckel für bestimmte Gruppen definiert.

Mehr als 1.500 Euro möglich

Wer also arbeitsunfähig ist, Betreuungspflichten gegenüber Kindern hat oder Angehörige pflegt, kann auch mehr als 1.500 Euro bekommen. Angesichts dieser Differenzierung sei es denkbar, dass der VfGH die Regelungen in Oberösterreich und im Burgenland für zulässig erachtet, sagt Pfeil.

Sehr wohl ein Problem könnte das Burgenland aber mit der Wartefrist bekommen, denn auch dort bekommt man die volle Mindestsicherung nur, wenn man sich in den letzten sechs Jahren fünf in Österreich aufgehalten hat. "Dieser Punkt ist von einer Aufhebung bedroht", glaubt Pfeil.

Freilich müsste sich zuerst jemand finden, der klagt. Burgenlands Soziallandesrat Norbert Darabos (SPÖ) verwies darauf, dass bisher keine Beschwerden anhängig seien. Er sieht keine Notwendigkeit für die rot-blaue Landesregierung, eine Reparatur vorzunehmen. Ähnlich bewertet das Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer, wie er auf Ö1 erklärte. Ein Problem mit der Wartefrist kann sein Land jedenfalls nicht bekommen – von einer solchen hat die schwarz-blaue Koalition dort abgesehen. (Günther Oswald, 13.3.2018)