Wien – Die Bundesregierung will Nachkommen von Vertriebenen, die während der nationalsozialistischen Herrschaft das Land verlassen mussten, die österreichische Staatsbürgerschaft ermöglichen. Ein entsprechendes Gesetz soll noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) erklärte am Mittwoch nach dem Ministerrat, dass die Regierung im Gedenkjahr 2018 nicht nur zurückblicken, sondern auch Wiedergutmachung betreiben will. Die Vertriebenen seien nach dem Krieg meist nicht willkommen gewesen. "Ihre Nachkommen sind heute mehr als willkommen", sagte Kurz.

Bisher Bestimmung nur für Vertriebene

Die bestehenden Bestimmungen nehmen jedoch nur Bezug auf Vertriebene selbst. Für ihre Nachkommen war bisher kein besonderer Erwerbstatbestand für die österreichische Staatsbürgerschaft vorgesehen. Nun soll es eben auch für ihre Familien die Möglichkeit des Erwerbs einer Doppelstaatsbürgerschaft geben.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) sprach davon, dass die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen "Verpflichtung und Mahnung, dass so etwa nicht wieder passieren darf", sei. "Wir dürfen nie vergessen, was unseren Mitbürgern passiert ist. Deswegen war es uns ein Anliegen, den Nachkommen die Staatsbürgerschaft anzubieten", sagt der FPÖ-Chef. (mte, 14.3.2018)