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Zum Zeitpunkt der Bestellung ist noch nicht klar, woher das Obst und Gemüse stammt, das der Kunde erhält.

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Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat den Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh wegen unzulässiger Herkunftsangaben bei Obst und Gemüse abgemahnt. In einem Schreiben an Amazon Fresh, forderte Foodwatch eine Unterlassungserklärung und gab dem Unternehmen dafür Zeit bis zum kommenden Donnerstag.

Konkret benannte die deutsche Organisation sieben Artikel, darunter Trauben, Kopfsalat und Zitronen, bei denen im Online-Shop bis zu 13 verschiedene mögliche Herkunftsländer stehen.

EU-Recht verlangt klare Kennzeichnung

Foodwatch stellte Amazon Fresh auch die Kosten für die Abmahnung von 200 Euro in Rechnung. "Auf einen Blick erkennen, ob ein Apfel aus Deutschland oder Neuseeland stammt – was im Supermarkt um die Ecke selbstverständlich ist, muss auch für den Einkauf im Online-Shop gelten", erklärte Luise Molling von Foodwatch. Vielen Verbrauchern sei es wichtig, woher ein Lebensmittel komme. Wenn das nicht klar sei, sei das "nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtswidrig".

Foodwatch verwies auf die im EU-Recht geregelte gesetzliche Kennzeichnungspflicht von Obst und Gemüse. Die Angaben müssten im stationären wie auch im Online-Handel verfügbar sein, erklärte Foodwatch.

Herkunft steht zum Bestellzeitpunkt noch nicht fest

Amazon Fresh bestätigte, dass bei ausgewählten Produkten internationaler Herkunft aus dem Bereich Obst und Gemüse "mehrere mögliche Ursprungsländer angegeben" seien. Diese Vorgehensweise sei aber "üblich", da zum Zeitpunkt einer Kundenbestellung nicht immer feststehe, aus welcher Liefercharge die Bestellung erfüllt werde. Bei der Lieferung sehe der Kunde dann das Herkunftsland der Ware auf der Verpackung.

Amazon Fresh bietet für Prime-Kunden ein Vollsortiment an Lebensmitteln online an. Seit dem vergangenen Jahr ist der Online-Händler mit seinem Frischeangebot in Deutschland in Berlin, Hamburg und München präsent, nach Österreich wird nicht geliefert. (APA, 16.03.2018)