Wien – Die Beamten dürften nicht in die geplante neue Pensionsversicherungsanstalt (PVA) kommen. Im Regierungsprogramm ist zwar eine neue PVA vorgesehen, die "für alle Pensionen" zuständig sein soll. PVA-Obmann Manfred Anderle erklärte aber am Sonntag, er habe von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) den Auftrag, nur die Überführung der Selbstständigen, Bauern und Eisenbahner zu prüfen. Für die Beamten habe er keinen Auftrag.

Als Grund dafür vermutet Anderle, dass Beamte formal nicht in Pension gehen, sondern nur von den Aktiv- in den Ruhestand versetzt werden. Für die anderen drei Berufsgruppen sei er beauftragt worden zu schauen, was eine Zusammenführung im Pensionsbereich bringe und wie dies vonstattengehen könne.

Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal stellte es am Sonntagabene allerdings anders dar: Die Eingliederung von Beamten in die geplante neue Pensionsversicherungsanstalt (PVA) werde sehr wohl geprüft. Aufgrund der "unterschiedlichen Faktenlage erfolgt dies aber separat", so Launsky unter Verweis auf derzeitigen "Berechnungen und Prozessdiskussionen" betreffend der Sozialversicherungen der Bauern, der Gewerbetreibenden, der Eisenbahner und des Bergbaus, um "eine einheitliche und gesamtösterreichische Versicherungsanstalt zu schaffen".

Synergiepotenziale "eher klein"

Dass mit der Zusammenlegung große Einsparungen möglich seien, glaubt der PVA-Obmann ohnehin nicht. Die Synergiepotenziale seien "eher klein". Im Back-Office-Bereich werde jetzt schon vieles gemeinsam gemacht, und wenn man auch die Antragstellung dieser drei Träger zur PVA transferieren würde, dann müssten auch die Mitarbeiter dafür mitwandern.

Und Anderle verweist auf ein weiteres Problem: Hartinger-Klein will bis Jahresende die Fusion der Sozialversicherungsanstalten der Bauern und der Selbstständigen. Wenn nun der Pensionsbereich dieser beiden Träger zur PVA wandern soll, dann sollte dies sinnvollerweise auch bis dahin geschehen. Und dafür sei die Zeit zu knapp.

Die Pensionen an sich sind nach Einschätzung des PVA-Obmannes sicher. Er verweist darauf, dass die Ausgaben dafür laut Prognosen bis 2060 unverändert bei 6,3 bis 6,4 Prozent des BIP liegen sollen. Und derzeit sinken die öffentlichen Ausgaben dafür sogar: Im Vorjahr wurden dafür neun Milliarden Euro ausgegeben, das waren um 893 Millionen Euro weniger als 2016 und um 1,7 Milliarden weniger als im Voranschlag.

Stabile Entwicklung

Verantwortlich dafür sind laut Anderle die gute Wirtschaftsentwicklung und das Greifen der gesetzten Maßnahmen, wie der Reform der Invaliditätspensionen und von Reha vor Pension. Dass manche trotzdem behaupten, das System fahre gegen die Wand, hält Anderle für "unverantwortlich", weil damit die Bevölkerung verunsichert werde.

Kleine Schritte zur weiteren Anhebung des tatsächlichen Pensionsalters unterstützt der PVA-Obmann, eine große Pensionsreform hält er aber nicht für notwendig. Die zuletzt von der EU-Kommission neuerlich geforderte Pensionsautomatik lehnt er ab, weil es nicht Aufgabe eines Computers, sondern der Politik sei, Entscheidungen zu treffen. Eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters kommt für ihn auch nicht infrage.

Bei der im Regierungsprogramm angedachten Stärkung der zweiten und dritten Säule (also betrieblicher und privater Altersvorsorge) verweist Anderle darauf, dass davon nur eine relativ kleine Gruppe profitieren würde. Die betriebliche Vorsorge könnten sich nur wenige Großunternehmen, aber nicht die vielen Kleinbetriebe leisten. Und die private Vorsorge könne sich eine Billa-Verkäuferin in der Regel auch nicht finanzieren. Deshalb gehe es mehr darum, die staatliche Pension ordentlich abzusichern.

Im Regierungsprogramm ist auch eine "Evaluierung der Pensionen, die ins Ausland bezahlt werden", enthalten. Für den Fall, dass damit eine Indexierung wie bei der Familienbeihilfe angedacht sei, deponiert Anderle bereits vorab sein Veto. Da es sich bei der Pension um eine Versicherungsleistung handelt, wäre dies nicht EU-Rechts-konform und damit nicht möglich.

Die im Regierungsprogramm propagierte "partizipative Selbstverwaltung" der Sozialversicherungen berge die Gefahr, dass die Organe künftig nicht mehr von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entsprechend den Wahlen in den Wirtschafts- und Arbeiterkammern besetzt würden, sondern dass statt demokratischer Verfahren zentral staatlich eingegriffen werden könnte. (APA, 18.3.2018)