Mithilfe der WBIB hätte die jährliche Neubauleistung statt auf 17.000 bis 18.000 auf 20.000 bis 25.000 Wohneinheiten kommen können, sagte ein Wohnbauexperte im Herbst.

Foto: STANDARD

Wien – Die Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) dürfte zwar nicht gänzlich abgeschafft werden, allerdings wird der Bund keine Haftungen für die WBIB übernehmen. "Die WBIB wird in die Wohnbaustruktur der Länder integriert", erklärte das Finanzministerium am Montag in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Damit wird die wichtige Haftungsübernahme des Bundes für Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Zusammenhang mit WBIB-Finanzierungen in Höhe von 500 Millionen Euro gestrichen. "Die Länder können das Instrument zielgerichteter innerhalb einer bestehenden und bewährten Struktur einsetzen, wodurch insgesamt die Haftungen und Kosten reduziert werden", sagte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) laut der Ministeriumsmitteilung.

Die positiven Effekte der WBIB für den heimischen Wohnbau würden dadurch erhalten bleiben und Doppelstrukturen im Bund abgebaut. Ziel sei es, bedarfsgerecht Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank für die österreichische Wohnbaufinanzierung zur Verfügung zu stellen, so Löger.

"Ohne Haftung sinnlos"

Bei den Oppositionsparteien SPÖ und Neos stößt das aber auf heftige Kritik und Unverständnis. Für Neos-Bautensprecher Gerald Loacker ergibt die WBIB ohne die Haftungsübernahme "nicht einmal theoretisch einen Sinn", SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher kritisierte in einer Aussendung, dass Schwarz-Blau somit "den Bau von leistbaren Wohnungen" verhindere.

Die Neos seien schon bei der Gründung der Wohnbauinvestitionsbank gegen die neue Gesellschaft gewesen, die nur Geld koste, aber nichts zur Schaffung von mehr leistbarem Wohnraum beitrage. "Hier wurde Geld verheizt ohne einen Nutzen für die Menschen. Die Einrichtung der WBIB war ein Akt des Populismus unter dem Titel 'Wir schaffen Wohnungen'", so Loacker.

Die WBIB erhielt – wie berichtet – erst Anfang März das lang ersehnte grüne Licht der Brüsseler Wettbewerbsbehörde. Die EU-Kommission hatte Ende 2016 ein beihilfenrechtliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob die geplante staatliche Haftung von bis zu 500 Mio. Euro wettbewerbsrechtlich Okay ist.

Löger: "Kein Zeitdruck"

Finanzminister Löger sieht für die Umsetzung der WBIB keinen Zeitdruck. Derzeit stünden dem Wohnbau ausreichend günstige Finanzierungen zur Verfügung. Die WBIB werde erst benötigt, wenn die EIB-Kredite einen deutlichen Zinsvorteil gegenüber herkömmlicher Marktfinanzierung aufwiesen, was voraussichtlich erst in ein bis zwei Jahren der Fall sein könnte, so Löger. "Ausreichend Zeit, die Struktur gemeinsam mit den Ländern fertigzustellen."

Für das Budget könne die Umsetzung im Budgetbegleitgesetz unmittelbar am 21. März erfolgen, da die neue Struktur keine Bundeshaftung benötige, heißt es aus dem Finanzministerium.

GBV-Obmann: "Bund sollte das Werkl anwerfen"

Der Obmann der gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV), Karl Wurm, schlug als Reaktion auf die heutige Entscheidung des Finanzministeriums ein Übergangsmodell vor: Der Bund sollte zwei Jahre lang die Haftung übernehmen – in der Zeit könnte die von Löger angestrebte Lösung mit den Ländern ausgehandelt werden.

Im Rahmen des Doppelbudgets 2018/19, das Löger am Mittwoch präsentieren will, solle der Finanzminister die mit relativ geringen Kosten verbundene Haftung für 500 Mio. Euro zinsgünstige Darlehen der EIB übernehmen, sagte Wurm zur APA. Dafür müsste die WBIB ohnedies dem Bund auch Haftungsentgelt bezahlen.

In den zwei Jahren könnte die Lösung mit den Ländern fixiert werden und der Bund danach die Haftung abgeben, so der GBV-Obmann: "Der Bund sollte das Werkl aber anwerfen."

Wurm plädiert auch deshalb für eine Anschub-Leistung des Bundes für zwei Jahre, weil er bezweifelt, dass eine Lösung mit den Bundesländern überhaupt rasch gefunden werden kann. Nicht alle Länder würden anstelle des Bundes anteilig eine Haftung übernehmen wollen – manche auch gar nicht können, da ihr Spielraum im Rahmen des heimischen Stabilitätspaktes schon ausgeschöpft sei. Die Zeit dränge aber, da auch die Gesellschafter der WBIB – also Wohnbaubanken bzw. Kommerzbanken – "nicht ewig zuschauen" würden. Die Gesellschafter hätten nämlich schon die vergangenen zwei Jahre die Spezialbank mit kostenlos zur Verfügung gestellten Leistungen am Leben erhalten. Von diesen Gesellschaftern könne man jetzt nicht auch noch das Organisieren eines langwierigen Einigungsprozesses mit den Bundesländern verlangen.

"Falsche Entscheidung"

Im Ö1-"Mittagsjournal" des ORF-Radios hatte Wurm die Absage für die Bundeshaftung als "falsche Entscheidung" bezeichnet und gemeint, jetzt die Länder in die Pflicht nehmen zu wollen, sei für ihn "ein Begräbnis erster Klasse". Der Chef der Baugewerkschaft, Josef Muchitsch, sprach von einer "riesigen Enttäuschung für alle Wohnbauträger", die privaten und die gemeinnützigen, die in die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum investieren wollten, "den wir dringend brauchen". Der Vorsitzende des WBIB-Beirats, Florian Huemer, wies im Radio auch auf Zeitprobleme bei einer Länder-Variante hin: "Die Mühlen mahlen so langsam", deshalb würde er "schon präferieren, dass sich der Bund hier an seine Zusagen hält". (APA, red, 19.3.2018)