Wien/Gumpoldskirchen – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt noch immer gegen den Ex-Politiker Peter Wesenthaler, Ex-Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt, den Ex-Rapid-Fußballer und Unternehmer Peter Barthold sowie Novomatic. Hintergrund ist eine Zivilklage Bartholds gegen Novomatic bzw. Wohlfahrt, die jedoch im bereits im September 2017 vom Oberlandesgericht (OLG) Wien abgeschmettert wurde.

Es geht um den Verdacht der Untreue, Vorteilsannahme bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung ("anfüttern") sowie falsche Beweisaussage, sagte eine WKStA-Sprecherin am Dienstag auf APA-Anfrage. Es handle sich um ein berichtspflichtiges Verfahren, die WKStA muss also an die Oberstaatsanwaltschaft berichten, diese wiederum an das Justizministerium.

Neue Klage geplant

Barthold war im Herbst 2017 mit seiner Zivilklage gegen Novomatic auch in zweiter Instanz abgeblitzt. Barthold hatte behauptet, der frühere Novomatic-Chef Wohlfahrt bzw. Novomatic hätten ihm auch nach dem Ende des kleinen Glücksspiels in Wien eine Fortführung seiner Geschäfte bis 2024 versprochen. Weiters hatte der ehemalige Fußballer vorgebracht, er habe von Novomatic Geld übernommen und ohne weitere Gegenleistung an das BZÖ bzw. BZÖ-Politiker weitergereicht. Die von Barthold Beschuldigten hatten alles dementiert, dem OLG waren Bartholds Aussagen zu vage und unglaubwürdig.

Barthold, der sich laut eigenen Angaben bei der WKStA selbst angezeigt hat, plant eine neue Klage, will aber den Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen abwarten, wie er zur APA sagte. Das OLG hatte eine ordentliche Revision gegen sein Urteil (15 R 99/17i) nicht zugelassen, eine außerordentliche Revision einzubringen, war Barthold zu aufwendig. (APA, 20.3.2018)