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Vizekanzler Heinz-Christian Strache kann aufatmen: Er wurde nicht abgehört.

Foto: reuters

Wien – Der frühere Spitzenbeamte im Kanzleramt, Manfred Matzka, hatte schon eine Vermutung: Die vermeintliche "Wanze", die Ende Jänner im Büro von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) gefunden worden ist, könnte ein Überbleibsel einer Anlage zur Übertragung von Parlamentsreden gewesen sein.

Der Abschlussbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz (BVT), über den "Falter" und "Salzburger Nachrichten" berichten und der auch dem STANDARD vorliegt, kommt nun genau zu diesem Schluss. "Es wird festgestellt, dass bis dato keinerlei Hinweise gefunden werden konnten, welche für eine illegale Abhörung sprechen", heißt es in dem mit 28. Februar datierten Papier. Veröffentlicht wurde es nun vom früheren Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ), der vor Strache die Büroräumlichkeiten im Palais Dietrichstein benutzt hat und so Akteneinsicht bekam.

Mithören von Parlamentssitzungen

Wörtlich heißt es in dem Bericht: "Vielmehr ist es wahrscheinlich, dass die gesamte Anlage samt Lautsprecher, Verteiler und Verkabelung lediglich für das Mithören von Parlamentssitzungen genutzt und schon vor vielen Jahren für diesen Zweck eingebaut worden war."

Gerichte werden sich also nicht mit dem "Wanzengate" befassen müssen, denn: "Es ist somit offensichtlich, dass es sich beim gegenständlichen Sachverhalt um keinen gerichtlich strafbaren Tatbestand handelt."

Älteres Baujahr

Wie berichtet, wurde der Verfassungsschutz eingeschaltet, nachdem das Heeresnachrichtenamt einen Lautsprecher älteren Baujahrs hinter einer Spiegelwand im Büro des Vizekanzlers gefunden hatte. Gemeldet wurde damals auch ein angeblicher Einbruch, wobei aber bis heute niemand ausgeforscht werden konnte.

Die vom Lautsprecher wegführenden Kabel – ein 31 Meter langes und ein gar 91 Meter langes – führten schließlich in die Kellerräume des Bundeskanzleramts. Bei einer Begehung mit dem Burghauptmann konnten diese schließlich über einen Verteilerkasten zu einem "alten Siemens-Verstärker" zurückverfolgt werden, "welcher dezidiert für die Liveübertragung der Parlamentssitzungen genutzt wurde". (go, 20.3.2017)