Wien/Brüssel – Das Familienministerium in Wien hat die Bedenken der EU-Kommission an der von Österreich geplanten Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland zurückgewiesen. Es bestehe keine "Diskriminierung der Arbeitnehmer aufgrund der Nationalität", da sich die Indexierung nach den Lebenserhaltungskosten im EU-Aufenthaltsland der Kinder richten würde, hieß es am Dienstag aus dem Ministerium.

Somit würden für alle Arbeitnehmer dieselben Maßstäbe gelten. Was die angekündigte Prüfung der Gesetzgebung durch die EU-Kommission auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht betreffe, gab man sich im Ministerium von Ressortchefin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) gelassen: "Für uns ist das keine neue Erkenntnis." Die EU-Behörde habe lediglich die Überprüfung "in Aussicht gestellt".

In einer der APA vorliegenden Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hat die EU-Kommission daran erinnert, dass der EU-Vertrag jegliche Diskriminierung – direkt oder indirekt – von Arbeitnehmern auf Grundlage der Nationalität verbiete. "Was die von Österreich geplanten Maßnahmen in Hinblick auf die Indexierung des Kindergelds betrifft, wird die Kommission die maßgebliche Gesetzgebung auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen, wenn und sobald sie angenommen wurde", schreibt die EU-Behörde in ihrer Antwort an die EU-Abgeordneten. (APA, 20.3.2018)