FPÖ-Regierungskoordinator Norbert Hofer wünscht sich von der Regierung ein "Gesamtmodell".

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Wien – Die FPÖ steht zu der im Wahlkampf 2017 von allen Parteien außer Neos beschlossenen Abschaffung des Regresses. Dass Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) diese hinterfragt, glaubt Regierungskoordinator Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) nicht, sagte er am Donnerstag. Man denke viel mehr über Anreize nach, um die Pflege zu Hause attraktiver zu machen.

Löger bezeichnete in einem Interview mit der "Presse" "die Ausprägung" der Abschaffung als hinterfragenswert. "Am Ende wird es wie bei den Pensionen auch bei der Pflege notwendig sein, über das staatliche Finanzierungssystem hinaus Maßnahmen zu setzen." Pflege dürfe aus finanzieller Rationalität nicht nur im Heim stattfinden. So wäre es sinnvoll, "im Bereich der Heimpflege stärker zwischen den Kosten der Logis und den Kosten für die Pflege zu unterscheiden", erklärte der Finanzminister.

"Ungleichbehandlung"

Hofer sprach von einer "Ungleichbehandlung" zwischen Menschen, die ihre Angehörigen zuhause pflege und jenen, die Pflegebedürftige in Heime geben. "Wir brauchen ein Gesamtmodell, mit dem kluge Maßnahmen und Anreize gesetzt werden, dass Menschen so lange wie möglich zuhause bleiben." Die Abschaffung des Regresses stellt die FPÖ laut Hofer nicht infrage.

Die SPÖ befürchtet wiederum genau das und warnt vor einer Wiedereinführung des Regresses. Die ÖVP wünsche sich offenbar den Pflegeregress zurück, "bei dem die Menschen im Pflegefall kaltherzig enteignet wurden", sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher am Donnerstag.

Der Wegfall des Pflegeregresses kostet nach Angaben des Städtebundes 2018 bis zu 650 Millionen Euro. Länder und Gemeinden fordern vom Bund, dass er ihnen dieses Geld ersetzt. Löger hat angekündigt, demnächst mit ihnen darüber zu verhandeln. In seinem am Mittwoch präsentierten Budget hat er für den Entfall des Pflegeregresses allerdings nur die ursprünglich geplanten 100 Millionen Euro budgetiert.

Vor der Abschaffung des Regresses konnten sich die zuständigen Gebietskörperschaften die Kosten für die Heimplätze zumindest teilweise bei den Betroffenen zurückholen und dabei auch auf deren Vermögen zugreifen. Teilweise kamen auch die Ehepartner in die Ziehung. Der "Angehörigenregress" bei den Kindern wurde schon vorher flächendeckend abgeschafft.

"Freibetrag"

In der Regel wurden 80 Prozent der Pension des Pflegebedürftigen sowie ein Teil des Pflegegeldes einbezogen. Reichten Pension und Pflegegeld nicht aus, wurde auch das Vermögen herangezogen. So wurden etwa Eigentumswohnung entsprechend belastet. Lediglich ein "Freibetrag" blieb unangetastet. In mehreren Bundesländern konnten auch Ehegatten und Lebenspartner zur Kostenbeteiligung gezwungen werden. (APA, 22.3.2018)