Die Expertinnen der Frauenhäuser bieten für die Polizei spezielle Sensibilisierungsschulungen zum Thema "Gewalt in der Privatsphäre" an.

Foto: Regine Hendrich

Wien – Am Donnerstag beschloss der Wiener Gemeinderat eine Resolution, zu Sensibilisierungs- und Bewusstseinsmaßnahmen im Bereich des Gewaltschutzes. So fordert Wien von der Bundesregierung, dass diese für die Kosten an Schulungen durch Gewaltschutzexpertinnen im Rahmen der Polizeigrundausbildung aufkommen.

Auch sollen Sensibilisierungsschulungen für Richteramtsanwärter und Staatsanwaltsanwärter künftig verpflichtend werden. Auch praktizierende Staatsanwälte und Richter sollten an Schulungen durch Gewaltschutzexpertinnen zum Thema "Gewalt an Frauen und Kindern" teilnehmen müssen.

Bezahlung statt Ehrenamt

Der Hintergrund: Vor mehr als 20 Jahren haben die Frauenhäuser das Seminar "Gewalt in der Privatsphäre" speziell für die Schulung von Polizistinnen und Polizisten entwickelt. Seither werden in Kooperation mit der Polizei im Rahmen der Grundschulung Seminare angeboten. Vergangenes Jahr kam jedoch der Zahlungsstopp. Die Kurse sollten nur noch freiwillig und unentgeltlich abgehalten werden. "Das Einsparen der Sensibilisierungsschulungen ist für die gute Zusammenarbeit von Frauenhäusern und der Polizei absolut schädlich", erklärte am Donnerstag die Wiener Frauenstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ): "Nur die Expertinnen der Frauenhäuser, die jeden Tag mit Opfern von Gewalt arbeiten, könnten die Beamten "adäquat auf diese Situationen vorbereiten".

Bewusstseinsmaßnahmen und Sensibilisierung seien in diesem "sensiblen Bereich" unumgänglich, heißt es aus dem Büro Frauenberger. Da diese letztendlich dem Opferschutz dienen. Das betreffe vor allem die Polizei oder Mitarbeiter der Jusitz. "Unsere Haltung ist klar: Gewaltschutzarbeit muss oberste Priorität haben, denn geschlechtsspezifische Gewalt- egal in welcher Form- ist niemals zu tolerieren." (ook, 22.3.2018)