Die Zentrale des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Wien – die Vorgänge rund um die Behörde sollten Inhalt eines U-Ausschusses werden. Noch legen sich aber ÖVP und FPÖ quer.

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Wien – Überraschung im Parlament: Die SPÖ hat sich mit ihrem Antrag für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats eine Abfuhr geholt. Mit türkis-blauer Mehrheit wurde der Antrag zurückgewiesen. Die SPÖ kann sich nun an den Verfassungsgerichtshof wenden oder einen neuen Antrag einbringen.

"ZiB 2"-Bericht zur Blockade des U-Ausschusses.
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Abgelehnt wurde das allein von der SPÖ eingebrachte Begehren mit der Begründung, dass der Untersuchungsgegenstand zwar zeitlich, aber nicht inhaltlich entsprechend abgegrenzt worden sei. Der Geschäftsordnungsausschuss wertete das SPÖ-Verlangen mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ als "gänzlich unzulässig". Grundlage dafür war eine schriftliche Einschätzung des Rechts- und Legislativdiensts des Parlaments, die auf Ersuchen von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) erstellt wurde.

Schieder über Sobotka erbost

SPÖ-Klubchef Andreas Schieder zeigte sich darüber erbost und kündigte die Anrufung des Verfassungsgerichts an. "Schwarz-Blau wehrt sich gegen Aufklärung", sagte er. "Das war heute ein schwarzer Tag für den Parlamentarismus. Es ist drübergefahren worden mit Geschäftsordnungstricks, auf Basis eines dünnen, nichtssagenden Gutachtens." Dahinter stehe der ehemalige Innenminister und damit auch BVT-Verantwortliche Sobotka, "der heute seine Macht als Nationalratspräsident genutzt hat, damit kein Licht in die Sache kommt".

In dem angesprochenen Papier wird darauf verwiesen, dass laut Verfassung der Gegenstand der Untersuchung nur ein "bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes" sein kann. "Das Verlangen in der vorliegenden Fassung beschreibt den Untersuchungsgegenstand in sehr allgemeiner Weise, sodass davon ausgegangen werden muss, dass im Zuge der Einsetzung und Tätigkeit des Untersuchungsausschusses Konflikte über Zulässigkeit und Umfang des Gegenstandes und der daraus in Folge erwachsenden Verpflichtungen entstehen", lautet die Einschätzung der Parlamentsjuristen.

"Vorgschobenes Argument"

Schieder lässt das nicht gelten. "Das Begehren weicht in keiner Art und Weise von den bisherigen Begehren (für andere U-Ausschüsse, Anm.) ab", betonte er. Für den kommenden dritten Eurofighter-Ausschuss sei es sogar noch viel weiter gefasst. "Man sieht, das ist ein vorgeschobenes Argument. Wir werden uns sicher nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten und Tricks mundtot machen lassen."

Beitrag aus der "ZiB" vom Freitag um 6 Uhr.
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Die Regierung versuche, den BVT-U-Ausschuss zu verhindern, so Schieder. Man wolle nun alle rechtlichen Möglichkeiten ausnützen und daher den VfGH anrufen, was innerhalb von zwei Wochen geschehen muss, dieser hat dann innerhalb von vier Wochen zu entscheiden. Ob die SPÖ einen neuen Antrag einbringen wird, falls sie beim Höchstgericht kein Gehör findet, ließ Schieder offen. Für Freitag kündigte er eine Pressekonferenz an.

Liste Pilz verärgert

Verärgert über die Vorgangsweise zeigte sich nicht nur die SPÖ, sondern auch die Liste Pilz. Damit weiche man von der bisherigen Praxis ab, zwischen den Fraktionen Gespräche über die genaue Formulierung des Untersuchungsgegenstands zu führen, argumentierte neben Wolfgang Zinggl von der Liste Pilz auch die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ). Es sei bislang üblich gewesen, in Diskussion zu treten und Anregungen aufzunehmen, sagte sie.

Es könne schon sein, dass der Antrag "ein bisschen schwammig ist", räumte Zinggl ein. Man hätte aber versuchen können, eine konsensuale Formulierung zu finden. Mit ihrer brüsken Ablehnung tue die Koalition der Demokratie nichts Gutes. Es sei ein bisschen schwierig, das Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in Anspruch zu nehmen, wenn man gezwungen werde, immer wieder einen neuen Antrag einzubringen, machte er geltend.

Strolz wünscht sich gemeinsames Oppositionsverlangen

Neos-Klubobmann Matthias Strolz ist weiter überzeugt, dass der Untersuchungsausschuss kommen wird. "Das ist nur eine Frage der Zeit." Die Zurückweisung des Verlangens werde diese Aufklärung nur verzögern, aber nicht blockieren können.

"Eine inhaltliche Präzisierung der Untersuchungsgegenstandes macht Sinn, und gerne bieten wir hierzu unsere Mitarbeit an. Unser Vorschlag lautet, dass die SPÖ das aktuell vorliegende Verlangen zurückzieht und wir gemeinsam an einer Präzisierung arbeiten", bot Strolz an.

ÖVP: "U-Ausschuss zum BVT soll kommen"

ÖVP-Klubobmann August Wöginger bestritt Donnerstagabend, dass seine Fraktion die Aufklärung beim BVT verhindern will. "Der U-Ausschuss zum BVT soll kommen", beteuerte er, "aber die SPÖ muss ein verfassungskonformes Verlangen stellen."

Eurofighter-Ausschuss kommt

Einstimmig beschlossen wurde hingegen ein weiterer U-Ausschuss zur Causa Eurofighter, wobei der Untersuchungszeitraum statt bis 2016 nun bis ins Jahr 2017 erstreckt wurde. Er kann somit mit der nächsten Nationalratssitzung beginnen. (APA, 23.3.2018)