Suben – Die FPÖ Oberösterreich hat am Freitag bestätigt, dass sich unter jenen sechs Personen, bei denen wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung in Suben Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden, zwei Gemeinderäte ihrer Partei befinden. Sie sind nicht mehr FPÖ-Mitglieder. Sie seien einem Ausschluss zuvorgekommen, indem sie von sich aus den Austritt mitgeteilt hätten, erklärte Landesparteisekretär Erwin Schreiner.

Offen ist noch, ob die beiden auch auf ihr Gemeinderatsmandat verzichten oder freie Mandatare werden. Das kann laut Rechtslage eine Partei nicht entscheiden. Schreiner betont, dass man die beiden "eindringlich auffordern" werde, auch das Mandat zurückzugeben. Das wäre die "sauberste Lösung. Bei Wiederbetätigung gibt es bei der FPÖ null Toleranz", so Schreiner. Er gehe davon aus, dass die Behörden und die Justiz die Vorwürfe prüfen und es zu einer lückenlosen gerichtlichen Aufklärung komme.

Bilder in Whatsapp-Gruppen

Am Donnerstag hatten Staatsschützer und Polizisten des Landeskriminalamts die Razzia durchgeführt. Sechs Personen sollen in zwei Whatsapp-Gruppen Bilder mit Neonazi-Inhalten geteilt haben. Im Zuge von Handyauswertungen in einem anderen Verfahren sei man auf die Gruppe gestoßen, hatte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis, Alois Ebner, erklärt.

Es besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. Die Betroffenen haben bei der Einvernahme gestanden, Bilder, auf denen Adolf Hitler mit einschlägigen Sprüchen zu sehen sei, verschickt zu haben. Noch am selben Tag haben die beiden FPÖ-Gemeinderäte ihren Parteiaustritt schriftlich mitgeteilt.

Noch ein Einzelfall

"Der wievielte 'Einzelfall' ist das eigentlich? Ich komme mit dem Zählen gar nicht mehr nach", reagierte SPÖ-Landesgeschäftsführerin Bettina Stadlbauer auf den aktuellen Verdachtsfall. Für sie sind die Blauen "ein Sammelbecken für Anhänger der NS-Zeit und ziehen diese regelrecht an".

Erst Anfang März hatten zwei Bezirksfunktionäre der Tiroler FPÖ nach einer Whatsapp-Konversation mit einem Hitlerbild ihre Funktionen und ihre Mitgliedschaft bis zum Abschluss des gegen sie laufenden Verfahrens ruhend gestellt. Gegen sie wird wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz ermittelt. (APA, 23.3.2018)