Einer der bekanntesten Aggregatoren: Google News.

Foto: Standard / Philip Pramer

Wien – Auf vielen Smartphones ist eine aktuelle Nachrichten-Zusammenfassung nur einen Wisch entfernt. News-Aggregatoren heißen die Dienste, die Artikel von mehreren Medien zusammenstellen und viele Hersteller werksmäßig integrieren. Neben Links zeigen Aggregatoren, zu denen auch Google News zählt, auch Bilder und kleine Ausschnitte aus den Texten an. Die Wertschöpfung dieser Dienste basiere damit auf der Übernahme von fremden Inhalten, sagt Philipp Homar, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Abteilung für Informations- und Immaterialgüterrecht der Donau-Universität Krems.

Gerald Grünberger, Geschäftsführer des Verbands der österreichischen Zeitungen (VÖZ), sind die Aggregatoren ein Dorn im Auge. Auch wenn Onlinemedien in der Regel frei zugänglich sind, sei "gratis nicht gleich gratis", sagte er bei einer vom Forschungsinstitut für das Recht der elektronischen Massenmedien (REM) organisierten Podiumsdiskussion am Donnerstag. Für den Nutzer seien die Angebote kostenlos nutzbar, weil sie werbebasiert sind. Wird die Werbung durch Aggregatoren umgangen, so entfalle die wichtigste Einnahmequelle für die Verlage.

Deutschland: Google zahlt nicht

In Deutschland hat die Politik auf die Problematik reagiert und 2013 ein Leistungsschutzrecht für Printverleger beschlossen. Verleger erhielten damit das ausschließliche Recht, ihre Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken zugänglich zu machen, sofern es sich dabei nicht um "kleinste Textausschnitte" handle. Wo die Grenze genau liegt, weiß aber niemand so genau. Google News zahlt jedenfalls bis heute keine Lizenzgebühren an die Verlage.

Auch wenn sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekennen die "Stellung von Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern zu verbessern, lehnt die designierte deutsche Digitalstaatsministerin Dorothee Bär (CSU) die bestehende Regelung ab.

EU-weite Regelung in Sicht

Auch in Österreich wurde 2015 ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild diskutiert, der Entwurf aber letztlich doch nicht beschlossen. Kommen könnte es trotzdem, und zwar über die EU. Denn die Kommission plant mit einer "Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt", eine ähnliche Regelung wie in Deutschland.

Das Vorhaben steht im Gegensatz zu einer bisher nicht freigegebenen EU-Studie mit dem Namen "The economics of online news aggregation and neighbouring rights for news publishers". Sie kommt zu dem Schluss, dass News-Aggregatoren förderlich für die Umsätze der Verlage seien, da sie Besucher auf die Webseiten der Medienangebote bringen.

Für Grünberger ist der gesteigerte Traffic kein Argument. "Das Informationsverhalten hat sich geändert", sagte er am Donnerstag. Nutzer würden sich mit wenigen Schlagzeilen zufriedengeben, ohne die Website des Mediums – und damit die Werbeanzeigen – überhaupt zu besuchen.

Paul Pichler, auch für den VÖZ tätiger Rechtsanwalt bei der Kanzlei Quado Lex, sieht die Aggregatoren ebenfalls kritisch. Medienunternehmen müssten für die Inhalte bezahlen und haften auch – für Plattformen treffe beides nicht zu. Dass Aggregatoren wie Google News bloß Suchmaschinen seien, lässt er nicht gelten. Es gehe nicht um Links, sondern um die "Snippets", welche die Plattformen den Nutzern anzeigen. Angebote wie Google News seien "redaktionell anmutende Angebote" und würden Nachrichtenwebseiten substituieren.

ISPA-Chef will Zusammenarbeit statt Gesetze

Maximilian Schubert, Generalsekretär der Internet Service Provider Austria (ISPA) und Vizepräsident der EuroISPA, drängt hingegen auf mehr Zusammenarbeit zwischen Plattformen und Verlagen. Auch Suchmaschinen würden sich Gedanken darüber machen, wie man Publishern helfen könne und "nicht lachend zuschauen, wenn es anderen schlecht geht", sagte er am Donnerstag. Das Modell des Leistungsschutzrechtes ist für ihn eine "Lose-Lose-Situation".

Er warnt davor, in einem sich schnell veränderten Internet Gesetze zu erlassen, die Innovation verhindern würden. Das Internet hätte sich nicht so rapide entwickelt, wenn man vor 25 Jahren Gesetze über die Zulässigkeit von Verlinkungen erlassen hätte. (pp, 23.3.2018)