Bei Terrorprozessen gelten mittlerweile immer erhöhte Sicherheitsvorkehrungen vor und in Gerichten. Am kommenden Mittwoch wird das Landesgericht Wien wieder schwer bewacht werden, weil sich ein 19-Jähriger wegen mutmaßlicher Straftaten im Namen des IS verantworten muss.

Foto: Robert Newald

Wien/Düsseldorf – Das Wiener Landesgericht für Strafsachen wird sich am Mittwoch nach Ostern wieder in einen Hochsicherheitskomplex verwandeln. Vor den Toren wird die polizeiliche Einsatzgruppe Wega postiert, drinnen wird es zusätzliche Schleusen mit Durchgangskontrollen geben. Die Medien müssen sich an ein Fotografier- und Filmverbot im gesamten Gerichtsgebäude halten. Grund: der Terrorprozess gegen den 19-jährigen Lorenz K., der vorerst bis 12. April angesetzt ist.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten – er ist Österreicher mit albanischen Wurzeln – mehrere Straftaten im Namen der Terrorregimes "Islamischer Staat" (IS) vor. Er soll zwischen Sommer und Herbst 2016 einen in Deutschland lebenden, zwölfjährigen Buben dazu angestiftet haben, einen Selbstmordanschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen zu verüben. Laut Anklage sei das nur gescheitert, weil es technische Probleme bei der Zündung des Sprengsatzes gegeben habe. Darüber hinaus soll K. im November 2016 versucht haben, eine in Deutschland lebende Frau zu einem Selbstmordattentat zu bewegen – "die Verhaftung des Angeklagten vereitelte diesen Plan", heißt es in der Anklage.

Angeklagtem drohen 15 Jahre Haft

Lorenz K. werden neben den konkreten Mordabsichten auch die Gutheißung terroristischer Straftaten sowie die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation vorgeworfen. Weil er zur Tatzeit noch minderjährig war, droht ihm nicht "lebenslang", sondern eine Haftstrafe bis zu 15 Jahre. Sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz weist fast alle Beschuldigungen zurück.

Beim in Düsseldorf laufenden Zwillingsprozess müssen sich zwei mutmaßliche Komplizen verantworten: Der 22-jährige Kevin T. soll Lorenz K. bei Anschlagsvorbereitungen geholfen und ihm 2016 in Neuss in Nordrhein-Westfalen Unterschlupf gewährt haben. Eine in Düsseldorf 17-jährige Mitangeklagte, die K. Ende 2016 nach islamischem Ritus geheiratet hat, soll die Anschlagspläne ebenfalls unterstützt haben. Sie soll etwa durch den Verkauf ihres Mobiltelefons Geld für Bombenbauteile beschafft haben. In Deutschland wurde die Öffentlichkeit während des gesamten Verfahrens bis Sommer von der Hauptverhandlung ausgeschlossen.

Keine Bilder, keine Namen

In Österreich ist das (noch) nicht der Fall, aber die Justiz hat eben strenge Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Prinzipiell liegen diese Entscheidungen im Ermessen der jeweiligen Gerichte. Mit dem generellen Fotografierverbot beim Prozess gegen Lorenz K. soll vor allem verhindert werden, dass versehentlich Bilder, auf denen Geschworene zu sehen sind, veröffentlicht werden.

Das Präsidium des Landesgerichts ersucht außerdem Medien, in der Berichterstattung keine Namen von Richtern und Staatsanwälten zu nennen. Diese Anonymisierung ist schon von Terrorprozessen in Graz, Krems oder St. Pölten bekannt. Hintergrund: Der IS ruft immer wieder zu Anschlägen auf Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden auf. 2016, aktuellere Zahlen von Verurteilungen gibt es noch nicht, wurden in Österreich 31 Personen nach dem Terrorparagraf 278b schuldiggesprochen.

Vermummte Justizwache

Auch die Justizwache, die Angeklagte vorführt, legt bei Terrorprozessen im Gerichtssaal immer öfter Wert auf Anonymität; auf Sicherheit sowieso. Bewaffnet, vermummt und bekleidet mit schusshemmenden Westen steht sie den Sondereinheiten der Polizei um nichts nach. Auch hier soll der Identitätsschutz Vorbeugung gegen "Vergeltungen" sein. (Michael Simoner, 28.3.2018)