Wien – Die einjährige Dopingsperre gegen den Schwimmer Sebastian Steffan ist von der Unabhängigen Schiedskommission bestätigt worden. Bei dem mehrfachen Staatsmeister der ASKÖ Steyr war bei den Titelkämpfen in Enns im Juli 2017 der verbotene Wirkstoff Heptaminol nachgewiesen worden. Laut Mitteilung der Schiedskommission vom Mittwoch läuft die Sperre bis zum 12. August 2018.

Steffan steht die Anrufung des Obersten Sportgerichts (CAS) in Lausanne offen. (APA, 28.3.2018)