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Legal ist die Methode nicht.

Foto: reuters/SEGAR

Ein deutscher Student soll sich regelmäßig kostenfreie Lebensmittel ergattern, indem er Amazons System missbraucht. Der Onlinehändler ist nämlich, was das Rückgaberecht betrifft, ziemlich kulant. Bei Produkten mit geringem Warenwert kommt es immer wieder vor, dass Kunden bei dem Versuch der Rückerstattung dieses behalten dürfen, trotzdem aber das Geld zurückbekommen. Grund dafür sind die hohen Kosten für die Rücksendung. Diese liegen Studien zufolge zwischen 2,50 und 15 Euro.

Lebensmittel bestellen und reklamieren

Der Student nutze das System, wie der Tagesspiegel berichtet, aus, indem er regelmäßig Lebensmittel bestellt, nur um diese wieder zu reklamieren. Da sich der Aufwand der Rücksendung nicht lohnt, kann er sie behalten. Lebensmittel sind neben ihres eher niedrigen Preises verderbliche Ware, die somit vermutlich nach der Ankunft nicht mehr weiterverkauft werden könnten.

Auf diese Weise soll der Student sich bereits mehrere hundert Euro erspart haben. "Aufgrund der Umstände und der Beschaffenheit des Artikels ist eine Rückgabe ausnahmsweise nicht erforderlich", habe ihm der Kundenservice laut Tagesspiegel geantwortet. Er soll die fragwürdige Methode zumindest fünf bis sechs Male erfolgreich durchgeführt haben.

Strafbarer Betrug

Auf die Idee sei er gekommen, nachdem ihn Freunde darauf aufmerksam gemacht hatten. Amazon selbst sei gegen die Methode machtlos. Zwar nahm das Unternehmen auf Anfrage des Tagesspiegel keine direkte Stellung auf die konkrete Thematik, erklärte aber allgemein: "Die Rückgaberichtlinien von Lebensmitteln variieren je nach Art und Beschaffenheit des Produkts."

Dabei ist die Methode des Studenten kein Kavalliersdelikt. Er macht sich nämlich strafbar, da er nie eine Kaufabsicht hatte. Somit handelt es sich nach deutschem Recht um Betrug.

Auch in Österreich funktioniert der: Hierzulande darf man reklamierte Artikel mit niedrigem Warenwert manchmal ebenfalls behalten. (red, 2.4.2018)