"Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner ist das Radiogesetz ein Dorn im Auge.

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Wien – "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner lässt sich vom Nein der Medienbehörde zu den Anträgen für eine bundesweite Radiolizenz nicht beirren: Das geltende Privatradiogesetz mache eine weitere nationale Lizenz nach Kronehit unmöglich. "Wir erwarten uns deshalb vom zuständigen Medienminister eine rasche Korrektur dieses nun ganz offensichtlichen und von der Medienbehörde offiziell kritisierten Gesetzesfehlers", erklärt Fellner auf STANDARD-Anfrage.

Das Gesetz verlangt einen gesetzeskonformen Sendebetrieb von zumindest zwei Jahren für all jene Regional- und Lokalradiolizenzen, die in eine bundesweite Privatradiolizenz eingebracht werden. Jedenfalls eine der von der Fellner-Gruppe genannten Lizenzen lief aber wenige Tage nach dem Antrag im Jänner 2018 ab. Sie war zu dem Zeitpunkt schon verlängert. Doch die Behörde geht da von einer neuen Lizenz aus – die nicht zwei Jahre in Betrieb war, als sie über den Antrag für eine bundesweite Privatradiolizenz entschieden hat. Ohne sie kann das beantragte Fellner-Radio nicht die für eine bundesweite Lizenz nötigen 60 Prozent der österreichischen Bevölkerung technisch erreichen. Und diese 60 Prozent sind – laut Erläuterungen zum entsprechenden Gesetzesantrag – "spätestens" zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung – technisch zu erreichen.

Die Zweijahresfrist ist aus Fellners Sicht zu korrigieren.

Gesetzesänderung und positiver Bescheid 2018

"Wir meinen, dass diese Korrektur der nicht praktikablen Gesetzesformulierung noch vor der Medienenquete erfolgen sollte, weil sonst ja alle Bekenntnisse zu Privatradio und Privat-TV auf dieser Medienenquete nur Lippenbekenntnisse wären", schreibt der "Österreich"-Boss. Und: "Wir erwarten uns einen positiven Bescheid für unsere bundesweite Lizenz noch im laufenden Jahr 2018. Basis dafür kann aber nur sein: Die Bundesregierung muss eine rasche Gesetzesänderung durchführen, wenn sie bundesweites Privatradio in Österreich haben will." Eine solche Gesetzesänderung würde "der dringenden Empfehlung der Medienbehörde und ihres Ex-Behördenleiters Grinschgl" entsprechen, schreibt Fellner.

Alfred Grinschgl war bis zum Sommer 2017 mehr als ein Jahrzehnt lang Geschäftsführer der Rundfunk- und Telekomregulierungs-GmbH (RTR), des Geschäftsapparats der Medienbehörde. Behördenleiter der KommAustria ist Michael Ogris, seine Stellvertreterin Susanne Lackner.

Korrekturbedarf

"Die KommAustria selbst hat in ihrem Ablehnungsbescheid sehr deutlich festgehalten, dass sie das Gesetz für nicht praktikabel hält und dringend vom Gesetzgeber eine Reparatur einfordert", schreibt Fellner auf STANDARD-Anfrage zur abschlägigen Entscheidung.

Auch bei neuerlicher Durchsicht lässt sich ein solcher Befund der Medienbehörde in den 35 Seiten der Behördenentscheidung nicht finden – im Wortlaut hier.

Die Behörde schreibt in der Entscheidung zwar von einem "offensichtlichen Redaktionsversehen" im Gesetzestext und einem "missverständlichen Wortlaut des Gesetzes". Da geht es aber laut Behördenbefund um einen Fall, der bei gesetzestreuer Arbeit der Behörde gar nicht eintreten könnte: Wenn eine eingebrachte Lizenz während eines Verfahrens über eine bundesweite Radiolizenz auszuschreiben wäre, dann darf die Behörde sie erst ausschreiben, wenn sie über die bundesweite Lizenz entschieden hat. Aber: Ablaufende Radiolizenzen muss die Behörde sechs bis zwölf Monate vor Ablauf ausschreiben. Und über bundesweite Lizenzen (und die zumindest zwei Jahre gültigen, dafür eingebrachten regionalen und lokalen Lizenzen) muss sie binnen zehn Wochen entscheiden.

Die Behörde erklärt im Gegenteil ausführlich in ihrer Entscheidung, warum die Zweijahresfrist ernst gemeint sein muss. Neben anderen Argumenten auch damit, dass die Privatradionovelle von 2015 überregionale, aber nicht bundesweite Lizenzen ermöglicht hat – und für diese "Zusammenfassung von Zulassungen" das Zweijahreslimit der bundesweiten übernommen hat. Für diese Zusammenfassung führte die Novelle zusätzlich die Bedingung ein, dass die eingebrachten Lizenzen noch zumindest ein Jahr gültig sein müssen.

Auf diese Möglichkeit für überregionale, nicht bundesweite Lizenzen drängte der heutige Medienminister Gernot Blümel als ÖVP-Mediensprecher 2014, in der damaligen SPÖ-ÖVP-Koalition setzte er sie beim Medienminister Josef Ostermayer (SPÖ) durch. Ostermayer war ressortzuständiger Minister.

Fellner will gegen Medienbehörde vorgehen

Wolfgang Fellner will auch gegen die Entscheidung der Medienbehörde juristisch vorgehen: "Selbstverständlich werden wir auch alle rechtlichen Schritte gegen den Ablehnungsentscheid wahrnehmen und – in Absprache mit der Medienbehörde – versuchen, ein neues Einreichungsdatum zu findend, bei dem alle eingereichten Lizenzen auch während des gesamten Behördenverfahrens gültig bleiben."

Fellner zur Behördenentscheidung im O-Ton

Wolfgang Fellners auf STANDARD-Anfrage übermittelte Stellungnahme zur abschlägigen Entscheidung der Medienbehörde KommAustria im Wortlaut:

"Die Ablehnung unseres Antrags auf eine österreichweite Lizenz für ö24hat eindeutig bewiesen, dass mit dem derzeit gültigen Privatradio-Gesetz ein positiver Bescheid für eine Österreich-Lizenz nicht möglich ist.
Die KommAustria selbst (!) hat in ihrem Ablehnungs-Bescheid deshalb auch sehr deutlich festgehalten, dass sie das Gesetz für nicht praktikabel hält und dringend vom Gesetzgeber eine Reparatur einfordert.
RTR-Chef Grinschgl hat bereits vor seinem Ausscheiden im Frühjahr 2017 die damalige Regierung (Kanzler Kern und Medienminister Drozda) in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass mit dem bestehenden Privatradio-Gesetz österreichweite Zulassungen nicht möglich sind und der Passus, wonach jede Frequenz auch bei der notwendigen Erneuerung (!) zwei Jahre nicht gültig ist definitiv ein Formulierungsfehler ist, der in dieser Form von der Medienbehörde nicht nur nicht gewünscht sondern scharf kritisiert wird, weil er österreichweites Privatradio unmöglich macht.
Wir wissen heute, dass dieser Satz bei der Formulierung des Privatradio-Gesetzes vom ORF (!) in den Gesetzestext hinein-lobbyiert wurde – im klaren Wissen des ORF, dass damit jedes bundesweite Privatradio als Ö-3-Konkurrenz verhindert wird. Tatäschlich ist ja die Zulassung von Kronehit aufgrund einer Sonderregelung erfolgt und wäre nach diesem Gesetzestext auch nicht möglich gewesen.
Wir erwarten uns deshalb vom zuständigen Medienminister eine rasche Korrektur dieses nun ganz offensichtlichen und von der Medienbehörde offiziell kritisierten Gesetzes-Fehlers. Wir meinen, dass diese Korrektur der nicht praktikablen Gesetzes-Formulierung noch vor der Medien-Enquete erfolgen sollte, weil sonst ja alle Bekenntnisse zu Privatradio und Privat-TV auf dieser Medienenquete nur Lippen-Bekenntnisse wären.
Selbstverständlich werden wir auch alle rechtlichen Schritte gegen den Ablehnungs-Entscheid wahrnehmen und – in Absprache mit der Medienbehörde – versuchen ein neues Einreichungs-Datum zu findend, bei dem alle eingereichten Lizenzen auch während des gesamten (!) Behörden-Verfahrens gültig bleiben.
Wir erwarten uns einen positiven Bescheid für unsere bundesweite Lizenz noch im laufenden Jahr 2018.
Basis dafür kann aber nur sein: Die Bundesregierung muss – entsprechend der dringenden Empfehlung der Medienbehörde und ihres Ex-Behördenleiters Grinschgl – eine rasche Gesetzesänderung durchführen, wenn sie bundesweites Privatradio in Österreich haben will.
Wir haben jedenfalls die im Gesetz vorgeschriebene Reichweite von 60 % mit 64 % deutlich übererfüllt – und sind uns sicher, dass diese Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe noch 2018 zu einem positiven Bescheid führen wird."

(fid, 3.4.2018)