Wien – Im März des vergangenen Jahres hatten sich die Jugendreferenten der Bundesländer auf ein Rauchverbot für unter 18-Jährige ab Mitte 2018 geeinigt. Umgesetzt wurde es bisher in keinem Bundesland, alle Länder bekannten sich jedoch nach wie vor zu dem Beschluss. Am 19. und 20. April wird in Tirol jedenfalls die nächste Jugendreferentenkonferenz stattfinden.

Im Burgenland wird das Rauchverbot für unter 18-Jährige voraussichtlich mit 1. Juli in Kraft treten. Für Jugendlandesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ) ist die Anhebung des Schutzalters allerdings nur ein "Mosaikstein". Jetzt sei der Bund gefordert, mehr Mittel für Präventionsmaßnahmen und Anti-Rauch-Kampagnen zur Verfügung zu stellen. Dass der Bund seiner Verantwortung nachkomme, sei auch Bedingung für eine Zustimmung zu weiteren Harmonisierungsbestrebungen beim Jugendschutzgesetz. Grundsätzlich stehe sie einer Harmonisierung offen gegenüber, so die Landesrätin. Die Raucherdiskussion dürfe aber nicht auf dem Rücken der Länder ausgetragen werden. "Die Gesundheit der Jugendlichen muss auch dem Bund etwas wert sein", meinte Eisenkopf.

Schlusslicht

In Oberösterreich wollen Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) – für das Ressort Jugend zuständig – und Landesrat Elmar Podgorschek (FPÖ), Jugendschutz, noch vor dem Sommer das Jugendschutzgesetz des Landes derart novellieren, dass Rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt ist. "Nicht weil wir ein weiteres Verbot schaffen wollen, sondern um die Gesundheit der Jugendlichen bestmöglich zu schützen. Außerdem entzieht es sich jeglicher Logik, wenn Jugendliche in einem Bundesland mit 16 Jahren rauchen dürfen und ein paar Kilometer weiter erst mit 18", argumentiert Stelzer. Das derzeit geltende Gesetz, würde ohnehin mit Jahresende auslaufen. Es sei an der Zeit für ein Anpassen, "Österreich ist vor allem beim Thema Rauchen unter 18 eines der Schlusslichter in Europa", so Podgorschek.

In der Steiermark ist eine Novelle des Jugendschutzgesetzes in Planung, die eigentlich schon mit 1. Mai (zeitgleich mit dem ehemals geplanten Rauchverbot in der Gastronomie, Anm.) hätte in Kraft treten sollen. Bei der Jugendreferentenkonferenz in Hall will die steirische Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ) mit den anderen Bundesländer-Referenten nun den neuen Termin für das Inkrafttreten der Novelle abstimmen. Die neue steirische Gesetzeslage soll künftig das Rauchen ebenso wie den Erwerb von Tabakwaren für Unter-18-Jährige verbieten. Zudem werden E-Zigaretten und E-Shishas mit Tabakprodukten gleichgesetzt, wodurch auch ihr Konsum erst ab dem vollenden 18. Lebensjahr erlaubt sein wird.

In Tirol soll die Verankerung des Rauchverbots für unter 18-Jährige im Tiroler Jugendschutzgesetz im Juni im Landtag beschlossen werden, hieß es seitens des Landes. Man wolle sich bei der Jugendreferentenkonferenz für ein bundesweites Präventionskonzept zum Thema Rauchen aussprechen und sich insbesondere für die Harmonisierung weiterer Jugendschutzbestimmungen im Bereich Alkoholkonsum und Ausgehzeiten einsetzen.

Die Kärntner Landesregierung hat am 26. September vergangenen Jahres die Anhebung des Schutzalters beim Thema Rauchen von 16 auf 18 Jahre beschlossen. Angepeilt war von der rot-schwarz-grünen Koalition anschließend ein entsprechender Gesetzesbeschluss im Februar 2018. Dieser Beschluss kam jedoch nicht zustande, weil sich die ÖVP umentschieden hatte. Sie habe im Vorfeld eine Umfrage unter den übrigen Bundesländern zum "Stand der Dinge" eingefordert, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro von Gesundheitslandesrätin Beate Prettner (SPÖ). Die Landtagssitzung im Februar war die letzte vor der Landtagswahl am 4. März, der entsprechende Gesetzesbeschluss kann also frühestens nach der Konstituierung des neuen Landesparlaments erfolgen. Wann der Entwurf in den Landtag kommt, ist derzeit offen. (APA, 3.4.2018)