Wien – 247.436 Unterstützungserklärungen hat das Frauenvolksbegehren in den vergangenen Wochen eingesammelt. Die OrganisatorInnen der Initiative zeigten sich am Mittwoch nach der offiziellen Einleitung des Volksbegehrens im Innenministerium von der bisherigen Zustimmung "überwältigt".

Sowohl das "Don't Smoke"- als auch das Frauenvolksbegehren wurden Mittwochvormittag offiziell beim Innenministerium eingeleitet. Nun muss eine Eintragungswoche für das Volksbegehren festgelegt werden.
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ORF-Hintergrundbericht: Seit 1963 gibt es in Österreich Volksbegehren. Seither sind 39 durchgeführt worden, 34 davon haben die jeweilige gesetzlich festgelegte Hürde genommen, um verpflichtend im Parlament behandelt zu werden.
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"Unerwartet, aber nicht unverhofft können wir nun knapp eine Viertelmillion Unterstützungserklärungen verbuchen", erklärte Frauenvolksbegehren-Sprecher Christian Berger. Die InitiatorInnen bedankten sich bei ihren UnterstützerInnen und betonten, dass es sich um eine "breite, plurale, überparteiliche Bewegung" handle. Sechs von zehn Unterstützungserklärungen seien abseits der fünf großen Städte abgegeben worden.

Wunschtermin im Juni

Das Innenministerium muss nun innerhalb von drei Wochen die eigentliche Eintragungswoche festlegen. Die acht aufeinanderfolgenden Tage müssen so gewählt sein, dass das Volksbegehren frühestens acht Wochen nach der Verlautbarung beginnt und spätestens sechs Monate danach endet. Die bisher gesammelten Unterstützungserklärungen zählen schon als Unterschriften.

Die InitiatorInnen nennen als Wunsch für die Eintragungswoche Mitte Juni, also den frühestmöglichen Termin. "Nach den langwierigen, mühsamen Wahlgängen der letzten Zeit ist dies bestimmt auch im Interesse der österreichischen Bevölkerung. Eines unserer Ziele war immer, in den Nationalrat zu kommen, das haben wir erreicht. Dennoch zählt jede weitere Stimme, damit das Frauenvolksbegehren noch mehr politisches Gewicht und gesellschaftlichen Rückhalt bekommt", sagt Berger.

Forderungen müssen behandelt werden

Der Forderungskatalog deckt die Bereiche Arbeit und Wirtschaft, Familie und Gesundheit sowie politische Teilhabe und Mitsprache ab. Zu den wichtigsten Punkten gehören ein gesetzlicher Mindestlohn von 1.750 Euro, die Einführung einer 30-Stunden-Woche, der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln und die Koppelung der Klubförderung im Parlament an eine 50-prozentige Frauenquote.

Volksbegehren müssen ab 100.000 Unterschriften im Nationalrat behandelt werden. Danach landen sie meist ohne Folgen in der Schublade, denn sie sind nicht bindend. ÖVP und FPÖ haben sich zuletzt im Regierungsprogramm darauf verständigt, dass Volksbegehren mit über 900.000 Unterschriften künftig einer bindenden Volksabstimmung unterzogen werden sollen. (APA, 4.4.2018)