Staatsanwaltschaft Leoben ermittelt gegen Kahr.

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Leoben – Die Causa Karl "Charly" Kahr wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe zieht weitere Kreise. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Leoben gegen den Ex-ÖSV-Trainer, bestätigte die Behörde der APA am Donnerstag einen Artikel des "Falter". Unabhängig davon kommt es am Freitag in Bludenz zum ersten Termin in einem Verfahren wegen übler Nachrede, das Kahr selbst losgetreten hat.

Anhängig ist drittens eine medienrechtliche Klage gegen die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) am Wiener Landesgericht für Strafsachen. Die Zeitung war im Februar mit Vorwürfen an die Öffentlichkeit gegangen, der mittlerweile 85-jährige Kahr habe während seiner Zeit als Trainer der österreichischen Ski-Damen in den 1960er- und 1970er-Jahren Athletinnen sexuell missbraucht.

Der "SZ"-Artikel ist auch Ausgangspunkt der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leoben, sagte Kahrs Anwalt Manfred Ainedter gegenüber der APA. Sein Mandant sei zu den Anschuldigungen, die er vehement zurückweist, bisher nicht vernommen worden. Seitens der Anklagebehörde hieß es, die Ermittlungsarbeiten seien noch am Laufen, es läge noch kein polizeilicher Abschlussbericht vor.

Als Zeugin befragt wurde in dieser Causa indes laut Ainedter die frühere Skirennläuferin Nicola Werdenigg, die Missbrauch während ihrer Zeit beim ÖSV publik gemacht hatte. Sie habe "keine Namen genannt", stellte Ainedter im Gespräch mit der APA fest. Auch die "SZ" sei nicht bereit, die Namen jener ehemaligen Sportlerinnen zu nennen, an denen sich Kahr angeblich vergangen haben soll.

Prozess in Bludenz

Selbst wenn sich Verdachtsmomente aus dieser Zeit erhärten würden, stünde dem Steirer in strafrechtlicher Hinsicht wohl kaum eine Hauptverhandlung bevor, da die Verjährungsfrist bei den am schwersten wiegenden Fällen 20 Jahre beträgt. Falls sich Kahr in der Zwischenzeit nichts zuschulden kommen hat lassen, würde das Verfahren eingestellt, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Der Prozess am Bezirksgericht Bludenz wurde von Kahr angestrengt, nachdem ihn eine ehemalige Läuferin aus Vorarlberg und ihr Ehemann in Whatsapp-Nachrichten diffamiert hatten. Die vertraulichen Nachrichten waren an die Ski-Legende Annemarie Moser-Pröll adressiert, die als Zeugin auftreten wird. Die beiden Beklagten – Kahrs Klage richtet sich gegen das Ehepaar – wollen dem Vernehmen nach den Wahrheitsbeweis antreten. (APA, 5.4.2018)