Die Neuauflage des Prozesses um eine "verdeckte Parteienfinanzierung" der Telekom Austria zugunsten der ÖVP hat am ersten Verhandlungstag kaum Neues gebracht. Sowohl der frühere ÖVP-Abgeordnete Bernd Schönegger als auch der ehemalige Telekom-Manager Michael F. blieben dabei, unschuldig zu sein. Eine ebenfalls angeklagte VP-nahe Werberin war sich nicht so sicher.

Bei der Causa geht es um eine Summe von knapp 120.000 Euro, die im Jahr 2008 über Umwege von der Telekom-Tochterfirma e Tel an die Grazer ÖVP geflossen sein soll. Im Wesentlichen soll die Parteispende so abgewickelt worden sein, dass eine Werberin der e Tel eine Scheinrechnung gelegt hat, die – von der Telekom genehmigt – für die Volkspartei verwendet worden sein soll.

Neben der Werberin beschuldigt sind Schönegger, langjähriger Geschäftsführer der Grazer ÖVP und Michael F., früher wichtiger Mitarbeiter der Zentrale der Bundes-ÖVP und später Head of Public Affairs bei der Telekom. Alle drei waren in einem ersten Verfahren zu bedingten Haftstrafen wegen Beitrags zur Untreue bzw. im Fall der Werberin zusätzlich wegen Begünstigung verurteilt worden. Der OGH hob die Urteile jedoch auf und will auch noch den Vorwurf des Betrugs verhandelt wissen.

Schönegger bestritt am Donnerstag, mit der Sache auch nur irgendetwas zu tun gehabt zu haben. Verdächtigt wird er vor allem wegen einer E-Mail F.'s, in der ihm dieser mehr oder weniger die Modalitäten der Spende mitteilt. Schönegger schloss bei der Verhandlung im Wiener Straflandesgericht aus, das Mail "aktiv gelesen zu haben". Auch an ein Gespräch mit F. in der Sache konnte er sich nicht erinnern. Überhaupt kennt er die Zahlung nicht und glaubt, dass sie ihm aufgefallen wäre:: "Wir haben sehr genau abgerechnet".

Support

Unterstützung erhielt er wie schon im ersten Verfahren von der Werberin, die gleich zwei Wahlkampagnen der Grazer Schwarzen geleitet hatte. Sie behauptete neuerlich, dass das Geld nicht an die Grazer Partei sondern an die Bundes-ÖVP gehen hätte sollen. Ursprünglich hätte sie überhaupt nicht gewusst, dass sie beim Auftrag nicht für die e Tel arbeiten sollte sondern ein Scheingeschäft vorliege. Später habe sie dann quasi als Buße, dass sie für ihr Geld auch tatsächlich etwas macht, Meinungsumfragen für die ÖVP durchgeführt. Beweise dafür konnte sie keine vorlegen. Im ersten Verfahren konnte sich der damalige VP-Generalsekretär Hannes Missethon auch an keine entsprechenden Arbeiten erinnern.

An sich zeigte sich die Werberin bezüglich der Untreue-Vorwürfe geständig und ihr Anwalt strebte eine Diversion an. Die schloss Richter Stefan Renner aus, da er ihre Aussagen nicht als Geständnis wertete. Die Werberin meinte dann später sinngemäß, nur zu gestehen, um zu einer Diversion zu kommen, weil eine Vorstrafe für eine Unselbstständige "wahnsinnig ungut" sei.

Relativierungen

F. wiederum war redlich bemüht, seine Rolle klein zu reden. Wiederholt betonte er, nur Aufträge der damaligen Telekom-Vorstände, die am Freitag in den Zeugenstand treten werden, ausgeführt zu haben. Basis der Zuwendung war seinen Angaben zu Folge, dass ein Sponsoring zwischen TA-Vorstand Rudolf Fischer und dem damaligen ÖVP-Obmann Wilhelm Molterer ausgemacht war. Er selbst habe in der Angelegenheit nur einen "minimalen Aufwand" von fünf bis 15 Minuten gehabt und sich auch nicht den Kopf darüber zerbrochen, ob die Sache rechtens sei.

Ebenfalls die Verantwortung in die Telekom-Chefetage schoben die zwei damals amtierenden e Tel-Geschäftsführer, die im ersten Verfahren rechtskräftig freigesprochen worden waren. Einer der beiden betonte, über die Aufforderung die Rechnung zu zahlen, dereinst verärgert gewesen zu sein, weil er nicht verstanden habe, warum das zu bezahlende Re-Branding nicht von der Stammagentur vorgenommen würde. Beide versicherten, sich bei den TA-Chefs Rudolf Fischer und Gernot Schieszler auch versichert zu haben, ob die Zahlung wirklich vorzunehmen sei.

Dass aber etwas nicht Ordnung sei, auf die Idee wäre er zu keinem Zeitpunkt gekommen, betonte einer der Geschäftsführer. Mit heutigem Wissensstand könne man aber sagen, getäuscht worden zu sein, unterstrichen die beiden letztlich unisono.

Das Verfahren dürfte bereits morgen nach den letzten drei Zeugenbefragungen mit einem Urteil zu Ende gehen. (APA, 5.4.2018)