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Abgeschobene verlassen den Flughafen in Kabul. In Österreich sorgen sich Afghanen, dass sie auch bald wieder in der Heimat landen.

Foto: AP/Massoud Hossaini

Wien – In den kommenden Tagen seien bundesweit großflächige Festnahmen rechtskräftig negativ beschiedener afghanischer Flüchtlinge zu erwarten, um diese nach Afghanistan abzuschieben. Insgesamt gebe es bis zu 400 Festnahmeaufträge. In Mödling hätten unter Afghanen bereits zu Ostern mehrere Razzien stattgefunden. Diese Informationen – auch der "Kurier" brachte sie – sorgen innerhalb der afghanischen Communitys in Österreich derzeit für Panik, berichtet Herbert Langthaler vom NGO-Zusammenschluss Asylkoordination.

Asylentscheider plauderte

Die Info über die 400 Festnahmeaufträge stammt laut STANDARD-Recherchen von einem Rechtsberater, der vor wenigen Tagen im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein Gespräch mit einem Entscheider hatte. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), der mehrfach angekündigt hat, heuer schwerpunktmäßig nach Afghanistan abzuschieben, schreite nun zur Tat, habe der Entscheider laut der zuverlässigen Quelle zu dem Rechtsberater gesagt.

Um eine derart große Anzahl von Menschen abzuschieben bräuchte es eine größere Zahl Charterflüge. Am Samstag wurde aus Kreisen in Schweden bekannt, dass Montagabend ein Charterabschiebeflug aus Stockholm in die afghanische Hauptstadt Kabul geplant sei. Das Flugzeug werde in Wien zwischenlanden. Die Aktion sei von Schweden initiiert und werde von der EU-Grenzsicherungsagentur Frontex abgewickelt.

Je rund zwanzig Abschiebungen pro Charter

In einem Charterabschiebeflieger werden in der Regel rund zwanzig Personen außer Landes gebracht. Aufgrund der großen Anzahl von Begleitern – meist zwei Polizisten pro abzuschiebender Person plus Frontex-Experten und Menschenrechtsbeobachter – ist die Maschine dennoch voll.

Abschiebungen aus Österreich nach Afghanistan fanden im heurigen Jahr bisher nur vereinzelt auf Linienflügen statt. Davor, 2017, gab es mehrere jeweils von Schweden initiierte Charterflüge. (Irene Brickner, 6.4.2018)