Geht es nach der Regierung, dann sollen Eltern für ihre kleinen Töchter keine Kopftücher mehr besorgen.

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Wien – Kopftuch nein, Kippa ja? Bei der Frage, ob das Kopftuchverbot in Kindergärten und Volksschulen muslimische Mädchen diskriminiert, wenn jüdische Buben weiterhin ihr Gebetskäppchen tragen dürfen, scheiden sich die Geister.

Die Bundesregierung bleibt dabei: Da es im Islam kein Gebot gibt, kleine Mädchen zu verschleiern, könne das Kopftuch auch kein religiöses Symbol sein. Verboten wird also kein religiöses Kleidungsstück, sondern schlicht und einfach ein Stück Stoff, das Mädchen unterdrückt, so die Argumentation. Mit Religion habe das alles gar nichts zu tun.

Abgestempelt

Dass Kinder durch religiöse Bekleidung abgestempelt werden, gelte aber nicht nur fürs muslimische Kopftuch, dieses Argument könne auch im Fall der jüdischen Kippa angeführt werden, meint Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Letztlich komme man um die Frage, ob man eine Religion strenger behandeln darf als die andere, nicht herum.

Die türkis-blaue Koalition sieht sich jedenfalls durch das Gutachten des Verfassungsdienstes (der STANDARD berichtete) bestärkt. Hier heißt es: Es sei "davon auszugehen, dass ein Verbot religiöser Kopfbedeckungen für Kinder in Kindergärten und Volksschulen, das unabhängig von der religiösen Überzeugung gilt, dem Grunde nach zulässig ist".

Juristische Auslegungsfrage

"Unabhängig von der religiösen Überzeugung" – diese Formulierung ist missverständlich. Sie kann bedeuten, dass man nicht eine Glaubensgemeinschaft herauspicken darf. Sie kann aber auch, und so liest es die Koalition, aussagen, dass man Kleidungen dann verbieten darf, wenn sie nicht religiös motiviert sind.

Der Verfassungsjurist Heinz Mayer versteht die Einschätzung des Verfassungsdienstes anders: "Entweder das Kopftuch ist ein religiöses Symbol – dann kann ich es verbieten, wenn ich alle religiösen Symbole aus Kindergärten und Schulen verbanne." Oder? "Wenn ich das Kopftuch als kulturelles Symbol verstehe, darf ich es nur in bestimmten Fällen verbieten. Etwa dann, wenn dadurch die öffentliche Ruhe und Sicherheit gestört werden, was durch Volksschülerinnen wohl nicht der Fall ist", erklärt der Experte. "Ansonsten könnte man als Nächstes auch Tracht verbieten oder so etwas."

Urteil gegen Schweiz

Die Regierung sieht sich außerdem durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Schweiz bestärkt, in dem festgehalten wird, dass der Staat muslimischen Familien die Teilnahme ihrer Kinder am schulischen Schwimmunterricht vorschreiben darf.

Verfassungsexperte Mayer wendet ein: "Es ist doch ein Unterschied, ob man Mädchen Schwimmunterricht ermöglichen oder ihnen generell ein Kleidungsstück verbieten will."

"Eingriff in innerislamische Angelegenheiten"

Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, Ibrahim Olgun, will ein Kopftuchverbot jedenfalls beim Verfassungsgerichtshof anfechten, wie er in der "Presse" sagte. Er sprach von einem "direkten Eingriff in innerislamische Angelegenheiten, die verfassungsrechtlich geschützt sind". Durch ein solches Verbot würde die Freiheit der Religionsausübung verletzt, wandte sich Olgun gegen alle Verbote, "egal, welche Religionen es betrifft".

Das veranlasste FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus zu einer Aussendung. Er zeigte sich besorgt. Die Islamische Glaubensgemeinschaft predige "Botschaften an der Grenze zum politischen Islam", meinte Gudenus am Dienstag. "Es ist kein gutes Zeichen, wenn sich die offizielle islamische Vertretungsbehörde Österreichs dafür ausspricht, dass Mädchen schon im Kleinkindalter Kopftuch tragen dürfen und ihnen dadurch die Integration in unsere freie, westliche Gesellschaft erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird." Österreich sei ein christlich geprägtes und aufgeklärtes Land. Diese Werte und Sitten müssten auch von in Österreich lebenden Muslimen anerkannt werden. "Wer das nicht akzeptieren möchte, ist gerne eingeladen, seine Lebensformen in einem islamischen Land auszuleben", so der FPÖ-Politiker.

Auch in Deutschland haben sich nun mehrere Politiker der konservativen Union (CDU und CSU) für ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren ausgesprochen. (Katharina Mittelstaedt, Maria Sterkl, 10.4.2018)