Wien – Der Soldat, der am 9. Oktober 2017 in einer Wiener Kaserne einen 20 Jahre alten Rekruten erschossen hat, wird sich wegen Mordes vor Geschworenen verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft geht demnach davon aus, dass es sich um eine vorsätzliche Tötung gehandelt hat. Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte, dass am Donnerstag eine Mordanklage beim Landesgericht eingebracht wurde.

"Seitens der Verteidigung besteht die Möglichkeit, gegen die Anklage einen Einspruch zu erheben. Erst nach Verstreichen der Rechtsmittelfrist von 14 Tagen ist die Ausschreibung der Hauptverhandlung möglich", erklärte Salzborn. Prozesstermin gibt es daher noch keinen.

Die Verteidigung werde gegen die Mordanklage keinen Einspruch erheben. Das sagte der Rechtsvertreter des Soldaten, Manfred Arbacher-Stöger. "Wir gehen nach wie vor von Fahrlässigkeit aus", sagte der Anwalt. Sein Mandant bleibe bei seiner bisherigen Verantwortung. Das Schießgutachten bezeichnete Arbacher-Stöger als oberflächlich und nicht ausreichend.

Beschuldigter bestritt Absicht

Nach bisherigen Angaben des Beschuldigten hat sich der Schuss, der den Rekruten tötete, versehentlich gelöst, als er gestolpert sei und sich am Abzug seines Sturmgewehres festgehalten habe. Der Vorfall ereignete sich im Ruheraum eines Wachcontainers der Kaserne in Wien-Leopoldstadt.

Nach einer Tatrekonstruktion im Jänner kam der Soldat auf freien Fuß, was vom Gericht mit dem Wegfall des dringenden Tatverdachts in Richtung Mord begründet wurde. Gegen diese Entscheidung erhob die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht, worauf der 22-Jährige Anfang März neuerlich in U-Haft genommen wurde. (APA, 12.4.2018)