Wien – Die Österreichische Fußball-Bundesliga und die Vereinigung der Fußballer (VdF) haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag geeinigt. Der Mindestlohn für Vollzeitprofis wird per 1. Juli auf 1.300 Euro brutto im Monat angehoben und bis 2020 auf 1.550 Euro gesteigert, wurde in einer gemeinsamen Presseaussendung am Montag verlautbart.

Um der Gehaltsstruktur in der neuen zweiten Liga, in der ein reiner Profibetrieb nicht mehr zwingend notwendig ist, gerecht zu werden, wurde außerdem die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit bei entsprechender Aliquotierung des Mindestlohns geregelt. Eine Option bei einem Spielervertrag darf außerdem künftig nur eine Verlängerung um maximal eine Saison nach sich ziehen. Gültig wird der neue Kollektivvertrag mit 1. Juli nach dem formellen Beschluss in der Bundesliga-Hauptversammlung. Er gilt für die zwei höchsten Spielklassen.

Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer freute sich nach vielen Verhandlungsrunden über das Ergebnis und das konstruktive Klima bei den Gesprächen: "Die neuen Regelungen sind nah an der Praxis und bieten klare Rahmenbedingungen für Klubs und Spieler." Der VdF-Vorsitzende Gernot Zirngast meinte: "Zum zehnjährigen Jubiläum des Kollektivvertrages für den Fußballsport ist mit diesem Abschluss ein wichtiger Schritt gelungen, der für ein hohes Maß an Rechtssicherheit auf beiden Seiten sorgt." (APA, 16.4.2018)