Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak greift sich angesichts zahnloser Transparenzregeln an den Kopf.

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Justizminister Josef Moser (ÖVP) war bis 2016 Kopf des Rechnungshofs.

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Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) will sich eine Änderung des Gesetzes durch den Kopf gehen lassen.

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Wien – Wenn Politiker Steuergeld für Öffentlichkeitsarbeit ausgeben, sollen sie das nicht für Eigenwerbung nutzen. So weit der Gedanke hinter dem sogenannten Kopfverbot im Medientransparenzgesetz, das 2012 eingeführt wurde. Bis dahin konnte etwa ein Finanzminister Inserate in einer Tageszeitung schalten, um über den Steuerausgleich zu informieren – und die Gelegenheit nutzen, um den Wählern aus der Zeitung entgegenzulächeln.

Seit sechs Jahren ist das verboten, doch die Neos sehen Mängel im Gesetz: So gilt das Kopfverbot nur für den Bundespräsidenten, Minister und Landesräte. Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak fordert, dieses auf Stadträte und Bürgermeister auszudehnen, und hat einen Antrag im zuständigen Parlamentsausschuss eingebracht: Denn unabhängig davon, ob man Bundes-, Landes- oder Gemeindepolitikerin sei, dürfe es nicht sein, "dass Politikerinnen und Politiker Steuergeld dafür verwenden, sich selbst zu vermarkten".

Selbst die geltende Rechtslage wird oftmals eher als Empfehlung wahrgenommen – weil das Gesetz keine Sanktionen vorsieht, blieben Rügen des Rechnungshofs (RH) meist ohne jede Konsequenz. "Das führt natürlich dazu, dass das Verbot ignoriert oder umgangen wird", sagt Scherak zum STANDARD.

Wanderer und Stadträte

Zudem bietet die Regelung ein Schlupfloch, damit Minister und Landesräte sich doch rechtskonform abbilden lassen können: Broschüren, Magazine oder Schautafeln, die öffentliche Stellen selbst herausgeben, sind vom Kopfverbot nicht erfasst. Wenn Ausflüglern auf Wiener Wanderwegen vom aufgestellten Plan der Stadt also die zuständige Stadträtin entgegenlächelt, geht das rechtlich in Ordnung.

Die Zahnlosigkeit des Kopfverbots kritisierte der Rechnungshof schon 2015. Sein Präsident damals: Josef Moser, heute Justizminister (ÖVP). Er konnte am Montag nach einer Blutvergiftung das Spital verlassen, erholte sich allerdings noch und war für den STANDARD nicht zu erreichen.

Was der RH ebenfalls kritisierte, ist die Bagatellgrenze bei der Meldepflicht für Inserate öffentlicher Stellen und Unternehmen. Bis zu einem Wert von 5000 Euro müssen diese nicht gemeldet werden. Das Problem für die Prüfer: Ein Drittel bis die Hälfte aller Werbeaufträge der geprüften Stellen lagen unter dieser Grenze. Der Antrag der Neos sieht auch eine Senkung der Bagatellgrenze vor.

"Nicht weniger Transparenz"

Aus dem Büro von Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) verweist man auf das Regierungsprogramm, das eine "Evaluierung des Medientransparenzgesetzes mit dem Ziel der Entbürokratisierung" vorsieht. Man werde also die derzeitigen Regelungen prüfen. Das Ziel sei, das Gesetz "möglichst sinnvoll und möglichst effizient" zu gestalten und "jedenfalls nicht weniger Transparenz" zu schaffen, sagt eine Sprecherin Blümels. (Sebastian Fellner, 17.4.2018)