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Klagenfurt – Was als feucht-fröhlicher Männerausflug am Wörthersee begonnen hatte, endete an einem sonnigen Tag Anfang Juni des Vorjahres für einen aus der Bootsrunde tödlich. Er geriet, nachdem er ins Wasser gefallen war, in die Schiffsschraube. Warum das geschehen konnte, aber vor allem, wer dafür verantwortlich ist, dass der Mann starb, darüber wird ab Dienstag im Landesgericht Klagenfurt verhandelt.

Angeklagt ist der Bootslenker, ein ehemaliger Medienmanager aus Niederösterreich, dem grob fahrlässige Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vorgeworfen wird. Vor Gericht verantworten muss sich auch der Kärntner Bootsführer, der Vertreter der Bootsverleihfirma, der die vier Freunde begleitet hatte. Er ist wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung angeklagt.

Bei Zwischenstopps während der Schiffsfahrt wurde das eine oder andere Gläschen getrunken. Gerichtsgutachter sollten später feststellen, dass der Lenker 1,2 Promille im Blut hatte. Entsprechend, so berichteten Zeugen, sei das Boot auch "auffällig" unterwegs gewesen. Bei einem scharfen Kurvenmanöver ist einer aus der Freundesrunde, ein 44 Jahre alter Kremser Bauunternehmer, ins Wasser gefallen. Zeugen wollen gesehen haben, dass das Boot anschließend rückwärts gefahren sei. Dabei wurde der Unternehmer von der Schiffsschraube erfasst. Die Obduktion ergab, dass der Mann mit dem Kopf in die Schraube geraten war.

"Nachträgliches Überfahren"

Der Anwalt des angeklagten Lenkers, Alexander Todor-Kostic, geht davon aus, dass sein Mandant absolut unschuldig sei. Dieser sei gar nicht in der Lage gewesen, mit dem Boot rückwärts zu fahren, da er "bei der Kurvenfahrt" zeitgleich mit dem Opfer aus dem Boot geschleudert worden sei. Ein nachträgliches Überfahren des Opfers durch seinen Mandanten sei daher auszuschließen.

Der Anwalt kritisierte, die Justiz habe "unvollständig" ermittelt. Er werde entsprechende Beweisanträge stellen. Sein Mandant sei vom Unfall "zutiefst betroffen", zumal es sich beim Opfer um einen seiner besten persönlichen Freunde gehandelt habe.

Dem Zweitangeklagten, dem 33 Jahre alten Vertreter des Bootseigentümers, wirft die Staatsanwaltschaft vor, dieser habe dem Lenker des Bootes trotz der "durch die Alkoholkonsumation bedingten Beeinträchtigung von mehr als 0,5 Promille" das Steuer überlassen und ihm "trotz riskanter Fahrmanöver und einer für eine sichere Fahrweise zu hohen Geschwindigkeit ... die Weiterfahrt nicht untersagt bzw. ihn davon nicht abgehalten".

Die Replik des Anwalts Georg Schuchlenz, der jegliche Schuld seines Mandanten zurückwies: Er habe vielmehr mit einer Einstellung des Verfahrens gerechnet, unter anderem weil der Sachverständige konzediert habe, dass der hohe Alkoholisierungsgrad des Lenkers für Dritte nicht erkennbar gewesen sei. Sein Mandant habe nach der Weisung gehandelt, "das zu machen, was der Lenker will".

Sobotka bestreitet Intervention

Die Causa "Bootsunfall" beinhaltet schließlich auch eine politische Facette. Das Nachrichtenmagazin Profil veröffentlichte einen Eintrag aus der "Dienstdokumentation" der Kärntner Polizei, wonach ein diensthabender Oberst der Landespolizeidirektion (LPD) Kärnten dem Landeskriminalamt (LKA) am 2. Juni um 22.30 Uhr telefonisch mitteilte, "dass über Ministerweisung und mittelbar über Weisung der LPD-Direktorin der Vorfall bezüglich des seit den Nachmittagsstunden am Wörthersee vermissten ... direkt vom LKA zu übernehmen sei".

Weiters sollte "jegliche Pressearbeit" an die LPD-Pressestelle übertragen und seitens der lokal zuständigen Polizeiinspektion Reifnitz "keine weitere Berichterstattung" mehr erfolgen. Die Landespolizeidirektion sprach von einem "Missverständnis in der Kommunikation zwischen dem damals diensthabenden Offizier vom Dienst und dem im Landeskriminalamt Dauerdienst versehenden Beamten". Der damalige Innenminister und jetzige Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka wies jeglichen Verdacht der Intervention von sich. (Walter Müller, 17.4.2018)