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Laura Kövesi darf vorerst im Amt bleiben: Klaus Johannis hat den Antrag Justizministers abgelehnt, weil er "Gründe subjektiver Natur" und Elemente von Rechtsbeugung aufwies.

Foto: AP Photo/Vadim Ghirda

Bukarest – In Rumänien hat Staatspräsident Klaus Johannis den Antrag von Justizminister Tudorel Toader auf Absetzung der Chefermittlerin der Antikorruptionsbehörde DNA, Laura Kövesi, am Montagabend abgelehnt. Der Staatspräsident, der laut Verfassung des Landes im Ernennungs- und Abberufungsverfahren der Leiter der drei wichtigsten Staatsanwaltschaften das letzte Wort hat, sagte bei einer Pressekonferenz, der Antrag des Justizministers habe sowohl "Gründe subjektiver Natur" als auch Elemente von Rechtsbeugung aufgewiesen, weswegen er ihn abgelehnt habe.

Das Amtsenthebungsverfahren gegen die von der EU-Kommission in sämtlichen Fortschrittsberichten belobigte Chefermittlerin hatte der Justizminister vor zwei Monaten eingeleitet und ihr dabei insgesamt 20, teilweise recht vage formulierte Regel- und Verfahrensverstöße vorgeworfen. Rumäniens Justizrat hatte die Vorwürfe des Ressortministers wenig später als "unwirklich und unerwiesen" abgeschmettert.

Verfassungsgericht mit PSD-Verbindung

Doch dürften die regierenden Sozialdemokraten (PSD) und ihr linksliberaler Koalitionspartner (ALDE) die Hoffnung auf einen Abgang der unliebsamen Korruptionsjägerin nicht so schnell begraben: Senatspräsident und ALDE-Chef Calin Popescu Tariceanu hatte klargestellt, dass die Regierung im Fall einer präsidentschaftlichen Abfuhr umgehend mit einer Organstreitklage vor das Verfassungsgericht (VG) zu ziehen habe. Letzteres gilt als koalitionsfreundlich, zumal der amtierende VG-Präsident Valer Dorneanu ein früherer PSD-Spitzenpolitiker ist.

Tariceanu ließ außerdem durchblicken, dass auch Staatschef Johannis "Konsequenzen" drohen könnten – welche genau, sagte der Senatspräsident nicht. Der "starke Mann" der Koalition, PSD-Chef Liviu Dragnea, bestritt am Montag vor der rumänischen Presse, dass man die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen das Staatsoberhaupt in Betracht ziehe. (APA, 16.4.2018)