Wien – Die ÖVP-FPÖ-Regierung deckelt die Verwaltungsstrafen für Firmen, die Mitarbeiter bei der Sozialversicherung nicht oder falsch anmelden. Die sogenannten Säumniszuschläge betragen künftig maximal 855 Euro pro Meldeverstoß, was bei der SPÖ für Aufregung sorgt. Die entsprechende Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) geschieht über das Budgetbegleitgesetz.

Konkret geht es um den Säumniszuschläge-Paragrafen 114 des ASVG, der am 1. Jänner 2019 in Kraft tritt. Hier wird ein neuer Absatz 6a eingefügt, der lautet: "Erreicht die Summe der nach den Abs. 2, 3 und 6 angefallenen Säumniszuschläge in einem Beitragszeitraum (§ 34 Abs. 2) je Versicherungsträger das Fünffache der Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 Abs. 1), so sind damit alle diesbezüglichen Meldeverstöße pauschal abgegolten." Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt derzeit 171 Euro, daraus ergibt sich die Strafdeckelung mit 855 Euro.

SPÖ: "Lohndumping am Arbeitsmarkt"

Die SPÖ wirft der Koalition deshalb ein "großangelegtes Förderprogramm für Sozialbetrug" vor. "Schwarz-Blau führt damit die Lohnsklaverei wieder ein", erklärte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher am Mittwoch. "Die schwarz-blaue Botschaft 'Betrug lohnt sich' bestraft ehrliche Unternehmen und führt zu Lohn- und Sozialdumping am Arbeitsmarkt", so Lercher. "Das ist ein massiver Skandal und der nächste Wählerverrat der FPÖ."

SPÖ-Sozialsprecher und Baugewerkschafter Josef Muchitsch sagte der APA, für Firmen, die Arbeiter schwarz beschäftigen, sei das Risiko des Auffliegens mit 855 Euro kalkulierbar. "So billig war Sozialbetrug noch nie", kritisiert Muchitsch. Die "schwarz-blaue Sozialbetrugspauschale" gelte nämlich auch, wenn zum Beispiel eine Baufirma dreihundert Arbeiter auf einer Baustelle falsch oder zu spät angemeldet hat. Die 855 Euro kommen laut SPÖ einer "De-facto-Straffreiheit" gleich.

Neos: Alte Regelung überschießend

Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker sieht die Änderung entspannter. Die alte Regelung sei überschießend gewesen und habe Schlampigkeitsfehler mit unangemessen hohen Strafen bestraft. Wer systematisch und im großen Stil vorsätzlich Arbeiter nicht anmelde, begehe nach wie vor Sozialbetrug und sei nach dem Strafrecht zu bestrafen. (APA, 18.4.2018)