Wien – Ernst Frey will auf Nummer sicher gehen. Die Worte "Keine Reanimation" stehen deswegen als Tattoo auf seiner Brust. Der ehemalige Lehrer will unter keinen Umständen lebenserhaltende Maßnahmen bekommen, "weil keiner weiß, wie lange ich dann eigentlich schon ohne Bewusstsein, also tot bin. Und der Gefahr, dass Schäden aufgetreten sind, der möchte ich mich nicht aussetzen", sagt der Pensionist im Interview mit "Wien heute".

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Seit 2006 können Österreicher mittels Patientenverfügung bestimmen, dass bei ihnen keine lebensverlängernden Maßnahmen gesetzt werden. Die Verfügung gilt für fünf Jahre, danach muss sie erneuert werden. Das Interesse an Patientenverfügungen ist laut Wiener Ärzte- und Rechtsanwaltskammer aber bescheiden. Damit das Dokument rechtlich verbindlich wird, muss eine ärztliche beziehungsweise juristische Beratung in Anspruch genommen werden. Pro Gespräch werden 120 Euro fällig. Man kann das Formular auch so ausfüllen, aber dann gilt es mehr als Richtschnur, und ein Arzt muss sich nicht daran halten.

Zweites Tattoo: Handynummer der Ehefrau

Wieso hat sich Frey für ein Tattoo statt eine Patientenverfügung entschieden? Dem 70-Jährigen fehlt das Vertrauen in die Rettungsdienste, sagt er. Wenn diese eintreffen würden, würde niemand eine Patientenverfügung lesen. Man müsse sich deswegen so kurz wie möglich fassen – daher das Tattoo. Tatsächlich raten Experten dazu, das Kärtchen immer bei sich zu tragen, damit Ärzte im Notfall schnell erkennen können, dass es eine Verfügung gibt.

Zur Sicherheit hat sich Frey zusätzlich die Handynummer seiner Frau auf die Brust tätowieren lassen. Diese könne im Ernstfall bestätigen, dass die Worte "Keine Reanimation" ernst gemeint seien.

Kein Ersatz für Patientenverfügung

Ersetzen kann der Wiener Pensionist eine Patientenverfügung mit seiner Tätowierung allerdings nicht. Laut Mario Krammel, Oberarzt bei der Wiener Berufsrettung, stellt das Tattoo maximal eine beachtliche Patientenverfügung dar – das heißt, dass die Behandler den Willen des Patienten beachten müssen, rechtlich aber nicht daran gebunden sind.

Frey hat auf seiner Website die Antworten mehrerer Rettungsbetreiber in Wien gesammelt. Weil sein Tattoo keine Garantie ist, hat er bereits einen Rechtsanwalt engagiert. Dieser soll, wird doch reanimiert, den Rechtsweg gegen die Retter beschreiten. (red, 23.4.2018)