Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat dem Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) in einem Untreue-Verfahren eine diversionelle Erledigung angeboten. Das sagte Behördensprecherin Elisabeth Täubl am Montag. Es geht um ein Inserat in einer Feuerwehrzeitung aus dem Jahr 2009 auf Landeskosten, abgebildet war Kaiser. Dieser wird die Diversion annehmen, so sein Anwalt.

Letzter offener Punkt

Das Feuerwehr-Inserat ist der letzte verbliebene Sachverhalt, der im Zuge der "Top-Team"-Ermittlungen gegen Kaiser noch geprüft wurde. Kaiser hat nun die Möglichkeit, eine Geldbuße von 5.300 Euro und eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 4.300 Euro zu zahlen, dann kommt es zu keiner Anklage gegen ihn, sagte Täubl.

Das Diversionsangebot sei zwar noch nicht zugestellt, man sei aber informiert und werde es annehmen, sagte Kaisers Anwalt Meinhard Novak. Die Geldbuße werde Kaiser aus eigener Tasche bezahlen, die Schadenswiedergutmachung übernehme die Partei.

Kaiser selbst sagt, er könne heute nicht mehr sagen, ob das Inserat mit oder ohne seinem Wissen veröffentlicht worden war. Die Diversion habe Kaiser selbst mit seinem Anwalt vorgeschlagen, damit die Sache abgeschlossen werden könne. (APA, 23.4.2018)