Salzburg – Nach dem Zugunfall am Freitag am Salzburger Hauptbahnhof mit 54 Verletzten wird nun gegen die 41-jährige Lokführerin einer Verschublok wegen des Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung und Gemeingefährdung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat ein Verfahren gegen die Frau eingeleitet, wie Staatsanwaltschaftssprecher Robert Holzleitner am Montag erklärte.

Beim Zusammenkoppeln zweier Nachtzüge aus Zürich und Venedig prallten am Freitag um 4.46 Uhr sieben von einer Verschublok geschobene Waggons auf sechs stehende Waggons. Der Aufprall war trotz geringer Geschwindigkeit so heftig, dass Reisende herumgeschleudert oder durch herunterfallende Gegenstände getroffen wurden. Eine Frau zog sich Rippenbrüche und einen Milzriss zu und musste operiert werden. Auch ein Mann soll schwer verletzt worden sein. Gerüchte, wonach die Lokführerin vor dem Zusammenstoß einen Schwächeanfall erlitten hat, wurden bisher nicht bestätigt.

Anlassbericht übermittelt

Am Montagvormittag wurde ein erster "Anlassbericht" der Polizei an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Grundsätzlich würden die Ermittlungen in alle Richtungen geführt, auch in Richtung menschliches Versagen, sagte Holzleitner. "Wir stehen aber noch am Anfang."

Eine Aussage der beschuldigten Triebfahrzeugführerin oder ein Ergebnis der Untersuchungen der "Sicherheitsuntersuchungsstelle Schiene" des Verkehrsministeriums würden der Staatsanwaltschaft noch nicht vorliegen, erklärte der Sprecher. Zur Klärung der Unfallursache hat die Staatsanwaltschaft einen Gerichtsgutachter bestellt. Es handelt sich dabei um einen Sachverständigen aus dem Bereich Eisenbahnwesen. Seitens der ÖBB werden derzeit als präventive Maßnahme weitere Sicherheitsvorkehrungen für das Verschieben von Zügen ausgearbeitet. (APA, 23.4.2018)