Die Novelle des Datenschutzgesetzes, wie sie am 11. April noch den Verfassungsausschuss passiert hat, wäre trotz mancher Defizite eine Verbesserung des Datenschutzes gewesen. Doch was nach türkis-blauer Nachbearbeitung und ohne weitere Konsultation durch das Parlament geboxt wurde, stellt einen Schritt Richtung Autoritarismus dar.

Zentral dafür sind zwei Punkte: die De-facto-Straffreiheit der Behörden und die gleichzeitige Entmachtung der Datenschutzbehörde. Ihre Mittel waren schon bisher beschränkt auf Auskunftsbegehren, Auflagen und Geldbußen. Letztere dürfen gegen Behörden nicht mehr verhängt werden.

Es fehlt an Transparenz und Verantwortung

Dies verschärft bestehende Probleme mit mangelnder Transparenz und Rechenschaftspflicht. Es ist ohnehin oft nicht leicht, Auskünfte von öffentlichen Stellen zu erhalten. Und die Regierung lebt ein schlechtes Beispiel vor, wurde doch gerade erst Bundeskanzler Sebastian Kurz von seinem Parteifreund und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka verwarnt, weil parlamentarische Anfragen nur dürftig beantwortet wurden.

Aus Behörden wie der Polizei sind mehrere Fälle bekannt, in denen Beamte Daten und Akten eingesehen haben, auf die sie nicht hätten zugreifen dürfen. Erst im Februar wurde der Fall eines Beamten publik, der für seine Ehefrau Informationen aus dem Zentralen Melderegister besorgte.

Im Stile einer "Demokratur"

Es ist in einer Demokratie wichtig, dass die Arbeit von Behörden nachvollzogen werden kann und Verfehlungen geahndet werden. Können Behörden mit Daten der Bürger schalten und walten, wie sie wollen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, ist das problematisch und sollte die Alarmglocken schrillen lassen. (Georg Pichler, 25.4.2018)