Feldkirch – Wegen versuchten Mordes ist am Montag ein 37-jähriger Mann am Landesgericht Feldkirch zu einer Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte im August 2017 seine Noch-Ehefrau mit einem Messer niedergestreckt, obwohl er nach eigenen Angaben lediglich mit ihr reden wollte. Eine Tötungsabsicht bestritt der Angeklagte bis zuletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 37-jährige türkischstämmige Arbeiter lauerte seiner gleichaltrigen, von ihm getrennt lebenden Ehefrau mitten in der Nacht vor ihrem Wohnsitz in Wolfurt (Bezirk Bregenz) auf. Als sie gegen 1.30 Uhr von der Arbeit nach Hause kam, packte er sie sogleich und stach mit einem Messer mindestens vier Mal auf sie ein. Die Stiche waren auf Ober- und Unterkörper verteilt, auch der rechte Arm wurde verletzt. Als das Messer auf den rechten Beckenknochen traf, brach die Spitze ab.

Durch die Hilferufe einer Nachbarin aufgeschreckt, ließ der Mann von seiner Frau ab und flüchtete. Die Schwerverletzte wurde nach der Erstversorgung an Ort und Stelle noch in der Nacht im Krankenhaus notoperiert. Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl war einer der Messerstiche 15 Zentimeter tief in den Bauch eingedrungen. Der Angeklagte wurde gegen 3.00 Uhr vom Einsatzkommando Cobra in seiner Wohnung in Lochau (Bezirk Bregenz) festgenommen.

Kaum Erinnerungen

Vor Gericht gab sich der 37-Jährige wortkarg, an sehr vieles könne er sich nicht mehr erinnern. Er habe aber lediglich mit seiner Frau reden wollen und keine Attacke geplant gehabt. Sein Verteidiger Florin Reiterer ging auf die familiären Probleme des Ehepaars – das die Scheidung anstrebte – und seiner zwei Kinder ein. "Eine SMS von seinem Sohn, wonach er angeblich nicht sein Vater sei, hat das Fass schließlich zum Überlaufen gebracht. Es war nicht seine Absicht, seine Kinder zu Waisen zu machen", sagte er und plädierte auf absichtlich schwere Körperverletzung seines Mandanten. Staatsanwalt Simon Steixner seinerseits konnte keinen Angriff im Affekt erkennen. Seiner Darstellung zufolge war die Attacke des 37-Jährigen ein geplanter Mord.

Die 37-jährige Ehefrau und ihr Anwalt Hans Christian Obernberger sagten aus, dass der Angeklagte ihr in der Vergangenheit mehrfach aufgelauert habe. Diesbezüglich wusste eine Nachbarin von heftigen Diskussionen zu berichten. Die Frau gab an, ihr Mann habe in der Tatnacht "eiskalt gehandelt".

Uneinig über Tatwaffe

Ein wesentlicher Punkt, an dem sich die Geister schieden, war die Tatwaffe. Während der 37-Jährige beteuerte, die Stiche mit einem Taschenmesser ausgeführt zu haben, das er oft bei sich trage, zeichnete Gerichtsmediziner Rabl ein anderes Bild. Er schloss ein Taschenmesser als Tatwaffe aus, vielmehr müsse ein Küchenmesser verwendet worden sein, so Rabl. Das wiederum sprach für Steixners Argumentation, dass der Angeklagte den Angriff vorbereitet habe. Untermauert wurde die Mordversuch-Theorie weiters dadurch, dass das Auto des Mannes ein Stück weit entfernt vom Tatort geparkt war. Zudem wurden Arbeitshandschuhe mit der DNA des Täters und des Opfers gefunden.

Am Ende der Verhandlung sah das Gericht die Schuld des Mannes als erwiesen an, die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig. Es wurde eine Haftstrafe von 16 Jahren verhängt, außerdem wurden dem Opfer 5.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse erhält für die Behandlungen und die Operation 11.200 Euro. Da der Angeklagte sich Bedenkzeit erbat und der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig. (APA, 7.5.2018)