Eine Frau, die jahrelang an die Türen von Behörden, Politikern und zuletzt sogar an die Tore des Vatikans geklopft hat, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen, sorgt jetzt für Aufsehen. 23 Jahre nachdem sie zwei Mädchen auf die Welt gebracht hatte, die sie ihrer Erzählung zufolge gegen ihren Willen zur Adoption freigeben musste. Sicher ist: Sie war bei der Zeugung der Zwillinge minderjährig, und der Vater der Kinder ist ein Priester. Über die Umstände der Zeugung gibt es verschiedene Versionen.

Die Frau hat sich nun an die Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic gewandt. Letztere sagt, die Frau wolle keine Öffentlichkeit, doch es war die Erzdiözese Wien, die mit dem "Fall" als Erste an die Öffentlichkeit ging.

Eine Anlaufstelle wie jene der Opferschutzkommission ist zweifellos wichtig. Tausende suchten und fanden dort seit ihrer Einsetzung 2010 zumindest finanziellen Schadenersatz für erlittene körperliche und seelische Verletzungen. Doch die Kommission allein genügt nicht, will man auch mutmaßlichen Tätern in der Kirche das Handwerk legen – gerade auch wenn es zur strafrechtlichen Verfolgung kommt. Nur wenn Fälle, etwa in Heimen oder Schulen – selbstverständlich aus Gründen des Opferschutzes anonymisiert -, publik gemacht werden, gibt es die Chance, etwaige andere Opfer desselben Täters zu erreichen. Das kann auch für die Frage der Verjährung von Straftaten wichtig sein. Geständnisse im Beichtstuhl reichen da nicht. (Colette M. Schmidt, 7.5.2018)